Carbon Border Adjustment Mechanism
Wenn die 50-Tonnen-Grenze nicht überschritten wird, entstehen auch für zugelassene CBAM-Anmelder keine weiteren Verpflichtungen.
CBAM-Update Q2|2026
Der erste Quartalsdurchschnittspreis der CBAM-Zertifikate für Q1|2026 wurde am 07.04.2026 veröffentlicht. Damit haben Unternehmen nun mehr Planungssicherheit bei der Kostenkalkulation für Einfuhren im ersten Quartal. Prüfen Sie, ob Sie alles beachten.
Der Durchschnittspreis im Q1|2026 für CBAM-Zertifikate beträgt 75,36 € - basierend auf Standardwerten.
Die Kommission berechnet den Preis der CBAM-Zertifikate als gewichteten Durchschnitt der Auktionsclearingpreise der versteigerten EU-EHS-Zertifikate, gemäß Artikel 21 der Verordnung (EU) 2023/956 und der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2548. Im Jahr 2026 wird die Kommission für jedes Kalenderquartal vierteljährliche Preise berechnen und veröffentlichen. Ab 2027 werden wöchentliche Preise berechnet und veröffentlicht.
Die Veröffentlichung der Quartalsdurchschnittspreise erfolgt auf der Seite Preis der CBAM-Zertifikate – Steuern und Zollunion.
Jeder vierteljährliche Preis im Jahr 2026 gilt für den Verkauf von CBAM-Zertifikaten, die den Emissionen von CBAM-Waren entsprechen, welche in diesem Quartal in die Union eingeführt wurden. Ab Februar 2027 werden gemäß Artikel 20 der Verordnung (EU) 2023/956 alle CBAM-Zertifikate auf der gemeinsamen zentralen Plattform erworben.
Für den Einsatz der tatsächlichen, verifizierten Emissionsdaten bestehen nach wie vor die bekannten Unsicherheiten hinsichtlich der Verifizierung und Akkreditierung der Prüfgesellschaften.
Welche Kosten durch CBAM entstehen, hängt von den Emissionswerten bzw. den länder- und warenspezifischen Standardwerten, den Benchmarks und natürlich dem CO2-Preis ab. Da die CBAM-Kosten für 2026 erst 2027 zahlungswirksam werden, müssen außerdem Rückstellungen gebildet werden. Für eine Kostenschätzung können Sie CBAM-Rechner nutzen, beispielsweise stellt die niederländische CBAM-NCA den englischsprachigen CBAM-kostencalculator Englishels zur Verfügung, Sie können aber auch den MAYGREEN CBAM Facilitator, den CBAM-Kostenrechner von kolum oder vergleichbare Rechner nutzen. Auch die EU-Kommission will noch einen offiziellen CBAM-Rechner veröffentlichen.
Bedenken Sie bitte bei Ihrer Kostenkalkulation auch, dass ab 01.07.2026 Neue EU-Stahlschutzmaßnahmen greifen. Die Kontingente halbieren sich, außerhalb der Kontingente steigen die Zollsätze. Es sind also neben den CBAM-Kosten auch ggf. steigende Zölle einzukalkulieren.
Die CBAM-Zertifikate werden voraussichtlich ab dem 01.02.2027 über das CBAM-Register erworben. Dann sind Sie verpflichtet, bis zum Ende jedes Quartals CBAM-Zertifikate für 50% der grauen Emissionen auf Ihrem Konto vorzuhalten, die Sie seit Beginn des Kalenderjahres eingeführt haben (Art. 22 Abs. 2 CBAM-Verordnung). Bis zum 30. September eines jeden Jahres müssen Sie CBAM-Zertifikate für die in Ihrer CBAM-Erklärung angegebenen grauen Emissionen auf Ihrem CBAM-Konto vorhalten. Das erste Mal erfolgt dies am 30.09.2027 für das Jahr 2026.
In der CBAM-Erklärung berichten Sie über die grauen Emissionen, die Sie im Kalenderjahr eingeführt haben bzw. für die Sie die CBAM-Pflicht übernommen haben.
In der CBAM-Erklärung berichten Sie über die grauen Emissionen, die Sie im Kalenderjahr eingeführt haben bzw. für die Sie die CBAM-Pflicht übernommen haben.
Neu ist, dass die in der Zollanmeldung enthaltenen Werte automatisch in das CBAM-Register übernommen werden. Im Vergleich zur bisherigen Erstellung der Quartalsberichte stellt dies eine erhebliche Erleichterung dar. Voraussetzung ist, dass eine korrekte Y-Codierung sowie die Zulassungsnummer bzw. die Registriernummer in der Einfuhranmeldung enthalten sind. Hier gibt es aktuell jedoch noch Datenprobleme.
Wenn die 50-Tonnen-Grenze nicht überschritten wird, entstehen auch für zugelassene CBAM-Anmelder keine weiteren Verpflichtungen.
Um die Einhaltung der 50-Tonnenschwelle zu überwachen, findet im Hintergrund ein Abgleich und eine Weitergabe von Daten der Einfuhranmeldung sowie des CBAM-Registers statt. Wird eine Überschreitung dieser Schwelle festgestellt und liegt keine Zulassung als zugelassener CBAM-Anmelder vor, kann die Einfuhr über einen entsprechenden Eintrag im CBAM-Register gestoppt werden. Um weitere Einfuhren zu ermöglichen, ist eine Zulassung (positiver Bescheid!) als zugelassener CBAM-Anmelder erforderlich. Wer bis 31.03.2026 die Beantragung eingereicht hat, kann bis zum Bescheid ohne Einschränkungen weiterhin importieren.
Hinweis:
Auch nach Ablauf der Übergangsphase zum 31.12.2025 sollten betroffene Unternehmen fehlende und/oder unvollständige Quartalsberichte für die Übergangsphase in jedem Fall noch abgeben bzw. zeitnah korrigieren, sofern sie dies nicht bereits getan haben. Das CBAM-Übergangsregister bietet hierfür die entsprechende Möglichkeit. Denn auch in der Übergangsphase können fehlende oder falsche Berichte zu Sanktionen führen. Diese können sich wiederum auf den Status des zugelassenen CBAM-Anmelders bzw. dessen Erteilung auswirken.
Auch nach Ablauf der Übergangsphase zum 31.12.2025 sollten betroffene Unternehmen fehlende und/oder unvollständige Quartalsberichte für die Übergangsphase in jedem Fall noch abgeben bzw. zeitnah korrigieren, sofern sie dies nicht bereits getan haben. Das CBAM-Übergangsregister bietet hierfür die entsprechende Möglichkeit. Denn auch in der Übergangsphase können fehlende oder falsche Berichte zu Sanktionen führen. Diese können sich wiederum auf den Status des zugelassenen CBAM-Anmelders bzw. dessen Erteilung auswirken.