Freihandelsabkommen

Kooperationsabkommen EU-Syrien wieder vollständig anwendbar

Die Europäische Union hat mit COUNCIL DECISION repealing Decision 2011/523/EU die teilweise Aussetzung des Kooperationsabkommens mit Syrien aufgehoben und damit dessen vollständige Anwendung wiederhergestellt. Der entsprechende Beschluss wurde am 11. Mai 2026 vom Rat der Europäischen Union verabschiedet. Damit setzt die EU ein politisches Signal für eine schrittweise Normalisierung der Beziehungen zu Syrien und unterstützt zugleich den laufenden politischen und wirtschaftlichen Transformationsprozess im Land.
Das Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Syrien besteht seit 1977 und bildet den Rahmen für die wirtschaftlichen und handelspolitischen Beziehungen zwischen beiden Seiten. Im Zuge des syrischen Bürgerkriegs setzte die EU ab 2011 einzelne Teile des Abkommens aus. Hintergrund waren die schweren Menschenrechtsverletzungen unter dem damaligen Assad-Regime. Insbesondere handelsbezogene Regelungen waren betroffen, darunter Erleichterungen für bestimmte syrische Produkte wie Öl, Erdölerzeugnisse, Gold oder Edelmetalle.
Durch die nun beschlossene Aufhebung der Aussetzung werden diese Bestimmungen wieder anwendbar. Die Europäische Kommission wird die syrischen Behörden offiziell über den Beschluss informieren. Die Regelungen treten zum ersten Tag des darauffolgenden Monats in Kraft, um den syrischen Behörden ausreichend Zeit für die praktische Umsetzung zu geben.
Die Entscheidung steht im Zusammenhang mit den politischen Entwicklungen in Syrien seit dem Machtwechsel im Jahr 2024: Nach Angaben der EU haben diese Veränderungen die Grundlage für eine erneute Zusammenarbeit geschaffen. Bereits im Jahr 2025 hatte die EU den Großteil der wirtschaftlichen Sanktionen gegen Syrien aufgehoben, wobei bestimmte Maßnahmen aus Sicherheitsgründen weiterhin bestehen bleiben. Gleichzeitig betonte die EU ihre Unterstützung für einen friedlichen und inklusiven Übergangsprozess sowie für die wirtschaftliche Stabilisierung des Landes.
Die Wiederaufnahme der vollständigen Anwendung des Abkommens könnte für Unternehmen mittelfristig neue Perspektiven im Handel mit Syrien eröffnen. Zu beachten ist jedoch, dass weiterhin einzelne restriktive Maßnahmen und außenwirtschaftliche Beschränkungen bestehen können. Unternehmen sollten daher auch künftig sorgfältig prüfen, welche Vorgaben im jeweiligen Einzelfall gelten.