Freihandelsabkommen
Texte zum Freihandelsabkommens Indien | EU veröffentlicht
Die Europäische Union und Indien haben am 27. Januar 2026 nach fast zwei Jahrzehnten Verhandlungen ein umfassendes Freihandelsabkommen vereinbart. Diese Einigung markiert einen wichtigen Meilenstein in den wirtschaftlichen Beziehungen zwischen zwei der größten Wirtschaftsräume der Welt. Genau einen Monat später, am 27.02.2026, erfolgte die Veröffentlichung des Abkommenstextes. Nutzen Sie diesen bereits jetzt zur Vorbereitung.
Hintergrund und Bedeutung
Das Abkommen ist neben MERCOSUR eines der größten, das die EU je verhandelt hat. Gemeinsam decken die EU und Indien einen Markt von rund zwei Milliarden Menschen ab und repräsentieren etwa ein Viertel der globalen Wirtschaftsleistung. Die Verhandlungen begannen bereits 2007 und wurden über Jahre immer wieder aufgenommen und angepasst. Durch die neu gefundene Einigung senden beide Partner ein starkes wirtschafts- und handelspolitisches Signal – insbesondere angesichts globaler Spannungen und protektionistischer Tendenzen in anderen Volkswirtschaften.
Das Freihandelsabkommen zwischen EU und Indien wird nicht nur als wirtschaftlicher, sondern auch als geopolitischer Meilenstein gesehen. Es soll die Diversifizierung globaler Lieferketten stärken und ein Zeichen für regelbasierten, offenen Handel setzen – gerade in Zeiten zunehmender protektionistischer Tendenzen weltweit.
Zentrale Inhalte des Abkommens
Ein Kernelement des Abkommens ist der weitgehende Abbau von Zöllen auf Waren zwischen der EU und Indien. Zölle auf 96,6 % der EU-Warenausfuhren nach Indien sollen schrittweise abgeschafft oder deutlich reduziert werden.
- Für europäische Autos sinken die indischen Zölle langfristig von bisher bis zu 110 % auf rund 10 %
- Zölle für Autoteile werden in fünf bis zehn Jahren vollständig abgeschafft
- Maschinen, Chemikalien, Arzneimittel und viele industrielle Güter werden weitgehend zollfrei oder mit stark reduzierten Abgaben gehandelt
- Das Abkommen sieht die Abschaffung oder Senkung der oft hohen Zölle (im Durchschnitt über 36 Prozent) auf EU-Ausfuhren von Agrar- und Ernährungsgütern vor. Da Produkte wie Rindfleisch, Hühnerfleisch, Reis und Zucker von der Liberalisierung im Abkommen ausgenommen sind, werden empfindliche europäische Agrarsektoren vollständig geschützt. Für alle indischen Einfuhren gelten weiterhin die strengen Gesundheits- und Lebensmittelsicherheitsvorschriften der EU.
Indien gewährt damit der EU Zollsenkungen, die kein anderer Handelspartner bisher erhalten hat.
Über den reinen Warenhandel hinaus enthält das Abkommen Regelungen für weitere Bereiche, darunter die Zusammenarbeit bei nachhaltiger Nutzung natürlicher Ressourcen und Klimaschutz. Absprachen zu Dienstleistungen, geistigem Eigentum und fairen Wettbewerbsbedingungen.
Das Abkommen enthält zudem ein spezielles Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung. Dieses verbessert den Umweltschutz, bekämpft den Klimawandel, schützt die Rechte der Arbeitnehmer, unterstützt die Stärkung der Rolle der Frau, bietet eine Plattform für den Dialog und die Zusammenarbeit in handelsbezogenen Umwelt- und Klimafragen und gewährleistet eine wirksame Umsetzung.
Sowohl die EU als auch Indien werden spezielle Kontaktstellen einrichten, die KMU mit einschlägigen Informationen zum Freihandelsabkommen versorgen und ihnen bei spezifischen Problemen im Zusammenhang mit dessen Nutzung behilflich sein werden. Darüber hinaus sollen KMU besonders von den Zollsenkungen, der Beseitigung rechtlicher Hindernisse sowie von Transparenz, Stabilität und Vorhersehbarkeit profitieren, die das Abkommen bietet.
Sie finden den vorläufigen Abkommenstext auf der Seite der EU Kommission. Bitte beachten Sie, dass im Zuge der Rechtsförmlichkeitsprüfung Anpassungen möglich sind. Erst durch die Unterzeichnung und Veröffentlichung im Amtsblatt wird der Text rechtlich bindend.
Nutzen Sie die Texte bereits jetzt zur Vorbereitung künftiger Lieferungen Ihrer Waren unter den Regelungen des FHA. Haben Sie regelmäßige Lieferungen nach Indien, empfiehlt sich die Beantragung der REX-Bewilligung. Ursprungserklärungen müssen über ein elektronisches System der zuständigen Behörde des Ausfuhrlands erstellt und die Identität des Exporteurs authentifiziert werden. In der EU erfolgt die Authentifizierung über UUM&DS bzw. das Identitäts- und Zugangsmanagementsystem des Zolls. Durch die Authentifizierung soll dem Exporteur eine eindeutige Identifikationsnummer für die Ursprungserklärung zugeordnet werden.
Vorteile
Durch den Abbau von Zöllen und verbesserten Marktzugang können EU-Exporte nach Indien langfristig wachsen. Die EU-Kommission erwartet, dass die Warenexporte bis 2032 verdoppelt werden können. Das spart Unternehmen jährlich rund 4 Milliarden Euro an Zöllen und schafft günstigere Wettbewerbsbedingungen für viele Branchen. Für deutsche Unternehmen bietet Indien einen dynamischen Wachstumsmarkt, der mit starkem Binnenkonsum und wachsender Mittelschicht attraktive Absatzchancen eröffnet
Nächste Schritte
Das Abkommen wurde politisch vereinbart, muss aber jetzt noch:
- vom Rat der Europäischen Union
- vom Europäischen Parlament
- sowie durch die entsprechenden Gremien in Indien
ratifiziert werden. Erst nach Abschluss dieser Verfahren kann das Abkommen in Kraft treten. Die Europäische Kommission rechnet mit einer Umsetzung innerhalb der nächsten Monate.
Vor Veröffentlichung im Amtsblatt ergeben sich keine Änderungen in der bisherigen Geschäftspraxis. Auch die Anführung von Indien in Lieferantenerklärungen ist noch nicht möglich.