Brexit

Pflicht zur Umstellung auf das UKCA-Label entfällt

Die Pflicht zur Umstellung aus das UKCA-Label entfällt und die CE-Kennzeichnung bleibt in Großbritannien unbefristet gültig. Die britische Regierung wird die CE-Anerkennung nun auf drei weitere Verordnungen ausweiten. Bestimmte Produktgruppen sind aber nach wie vor ausgenommen. Auch beim Label gibt es mehr Flexibilität.
Die britische Regierung rückt damit von ihrem ursprünglichen Plan ab, die Produktkennzeichnung verpflichtend auf das neue UKCA-Label umzustellen. Die Frist hierfür wurde seit dem Austritt aus der EU mehrmals verlängert, zuletzt galt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2024.
Unternehmen können ihre CE-gekennzeichneten Produkte somit wie bisher auf dem britischen Markt in Verkehr bringen und die neue UKCA-Kennzeichnung freiwillig verwenden. 
Die unbefristete Anerkennung der CE-Kennzeichnung gilt für folgende Produkte:
  • Spielzeug (Toys (Safety) Regulations 2011/1881)
  • Pyrotechnik (Pyrotechnic Articles (Safety) Regulations 2015/1553)
  • Freizeitboote und Wasserfahrzeuge, z.B. Jet-Skis (Recreational Craft Regulations 2017/737)
  • einfache Druckbehälter (Simple Pressure Vessels (Safety) Regulations 2016/1092)
  • Geräte und Anlagen, die den Vorschriften zur elektromagnetischen Verträglichkeit unterliegen (Electromagnetic compatibility Regulations 2016/1091)
  • nichtselbsttätige Waagen (Non-automatic weighing instruments Regulations 2016/1152)
  • Messgeräte (Measuring Instruments Regulations 2016/1153)
  • Messbehälterflaschen (Measuring Container Bottles (EEC Requirements) Regulations 1977)
  • Aufzüge (Lifts Regulations 2016/1093)
  • Geräte für explosionsgefährdete Bereiche (ATEX) (Equipment for use in potentially explosive atmospheres Regulations 2016/1107)
  • Funkanlagen (Radio Equipment Regulations 2017/1206)
  • Druckgeräte (Pressure Equipment (Safety) Regulations 2016/1105)
  • persönliche Schutzausrüstung (PPE) (Personal Protective Equipment (EU Regulation) 2016/425)
  • Geräten zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe (Gas Appliances (EU Regulation) 2016/426)
  • Maschinen (Supply of Machinery (Safety) Regulations 2008/1597)
  • Geräte und Maschinen zur Verwendung im Freien (Noise Emission in the Environment by Equipment for use Outdoors Regulations 2001/1701)
  • Aerosolprodukte (Aerosol Dispensers Regulations 2009/ 2824)
  • elektrische Niederspannungsgeräte (Electrical Equipment (Safety) Regulations 2016/1101)
Neu hinzu kommen:
  • Ökodesign (Ecodesign for Energy-Related Products Regulations 2010)
  • Explosivstoffe (The Explosives Regulations 2014)  
  • RoHS - Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (‘The RoHS Regulations’)
Produktspezifische EU-Richtlinien und Verordnungen regeln die Pflicht zur Verwendung der CE-Kennzeichnung. Die meisten dieser Gesetze liegen im Zuständigkeitsbereich des britischen Ministeriums für Wirtschaft und Handel (DBT). Bestimmte Produktgruppen fallen jedoch nicht in dessen Zuständigkeitsbereich. Ob die CE-Kennzeichnung auch in diesen Produktbereichen unbefristet weiterverwendet werden kann oder ob eine Umstellung auf UKCA erfolgen muss, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht geklärt.
Folgende Produktgruppen sind betroffen:
  • Bauprodukte (Construction Product Regulations 2013)
  • Seilbahnen (The Cableway Installations Regulations 2018 (SI 2018/816) and The Cableway Installations (Amendment) (EU Exit) Regulations 2019 (SI 2019/1347)
  • Beförderung gefährlicher Güter und Verwendung bewegliche Druckgeräte (The Carriage of Dangerous Goods and Use of Transportable Pressure Equipment Regulations 2009)
  • unbemannte Flugsysteme (Unmanned Aircraft Systems (UAS) Regulation 2019/945)
  • Bahnprodukte (The Railways (interoperability) Regulations 2011)
  • Schiffsausrüstung (Marine Equipment Regulations 2016)
Für Medizinprodukte gelten eigene Übergangsfristen. Ende Oktober 2022 gab die britische Regulierungsbehörde für Medizinprodukte, Medicines and Healthcare products Regulatory Agency (MHRA), bekannt, dass es bis Juli 2024 bei der bisherigen Praxis bleibt, die CE-Kennzeichnung für den britischen Markt zu akzeptieren. Danach treten Übergangsbestimmungen in Kraft. Nach Abschluss einer Konsultation schlägt MHRA folgende Vorgehensweise vor:
Für Produkte mit CE-Kennzeichnung:
  • Medizinprodukte, die nach den neuen EU-Verordnungen zugelassen sind, können bis zu fünf Jahre beziehungsweise bis zum Ablauf der Gültigkeit des Zertifikats in Verkehr gebracht werden, je nach dem, was früher eintritt.
  • Für Medizinprodukte, die nach der alten EU-Gesetzgebung zugelassen sind, sollen dieselben Regeln gelten wie für UKCA-gekennzeichnete Produkte.
Für Produkte mit UKCA-Label:
Die geplante Übergangsregelung ermöglicht es, Medizinprodukte mindestens bis zum Ablauf des Zertifikats auf den Markt zu bringen oder bis drei Jahre nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften (bei Medizinprodukten) beziehungsweise fünf Jahre (bei IVD), je nachdem, was früher eintritt.
Die Bestimmungen gelten für Großbritannien, also England, Schottland und Wales.
Für den nordirischen Markt bleibt die Verwendung der CE-Kennzeichnung verpflichtend.
Die britische Regierung gewährt zudem mehr Flexibilität bei der UKCA-Kennzeichnung. Die Maßnahmen waren zunächst als Übergangslösung gedacht, können aber nun dauerhaft genutzt werden:
  • Das UKCA-Label kann mit einem Klebeetikett auf dem Produkt oder Verpackung angebracht werden. Zudem wird die Möglichkeit gewährt, die UKCA-Kennzeichnung auf einem Begleitpapier abzubilden. 
  • Der britische Importeur muss seine Kontaktdaten angeben und hat dafür folgende Möglichkeiten: auf dem Produkt selbst, auf einem Begleitdokument, auf der Verpackung oder einem Klebeetikett. 
  • Wirtschaftsbeteiligte können freiwillig eine digitale Kennzeichnung für das UKCA-Label sowie für die Angaben zum Hersteller und zum Importeur verwenden.
Das DBT aktualisiert die entsprechenden Leitfäden fortlaufend: 
Leitfaden (guidance) CE-Kennzeichnung
Leitfaden (guidance) Medizinprodukte

Quelle: GTAI, DBT/gov.uk