Warenverkehr mit der Schweiz
Schweiz: elektronische EUR.1
Die Europäische Kommission informiert darüber, dass die Schweiz am 16. März 2026 mit der Ausstellung elektronischer Warenverkehrsbescheinigungen (WVB) EUR.1 begonnen hat.
Für die Gültigkeitsprüfung einer EUR. 1 (PDF Draft oder Final) kann die Behörde im Bestimmungsland oder ein Zollbeteiligter den in Feld 11 aufgedruckten QR-Code scannen oder den am unteren Ende der Seite vorhandenen individualisierten Direktlink verwenden. Das Draft und das Final ausgestellte PDF besitzen den gleichen QR-Code und Link; somit wird immer der aktuellste Status auf der Validierungsseite angezeigt.
Der in der Fachmeldung vom 23.03.2026 bereitgestellte Link "https://certificat.bazg.admin.ch/certificat/views/valid" ist noch nicht freigeschaltet. Erhalten Sie eine digitale EUR.1, nutzen Sie bitte den oben dargestellten Weg.
Der in der Fachmeldung vom 23.03.2026 bereitgestellte Link "https://certificat.bazg.admin.ch/certificat/views/valid" ist noch nicht freigeschaltet. Erhalten Sie eine digitale EUR.1, nutzen Sie bitte den oben dargestellten Weg.
Diese Umstellung bedeutet für Unternehmen eine wesentliche Änderung in der operativen Zollpraxis. Die bisherige visuelle Prüfung von Originaldokumenten wird durch eine digitale Validierungspflicht ergänzt bzw. teilweise ersetzt. Insbesondere in den Bereichen Wareneingang, Zollabwicklung und Buchhaltung müssen Prozesse angepasst werden, um sicherzustellen, dass Präferenznachweise korrekt geprüft und dokumentiert werden. Denken Sie auch an die Aufnahme des Prozesses in Ihre Arbeits- und Organisationsanweisungen.
Die Schweiz wurde in Anhang I der Matrix aufgenommen. Ein Vorabdruck der Matrix ist auf der Website der Europäischen Kommission einsehbar. Eine Veröffentlichung im Amtsblatt C steht noch aus.