Saudi-Arabien: Neue Importanforderungen ab Oktober

Saudi-Arabien führt zum 1. Oktober 2025 eine neue Pflicht zur Beantragung eines Versandzertifikats über die Plattform Saber für Importeure ein. Die Beantragung muss vor der Zollanmeldung der Importwaren erfolgen, da die Ware sonst nicht einfuhrfähig ist.
Für die Erstellung und Implementierung saudi-arabischer Normen ist die Saudi-arabische Organisation für Standards, Metrologie und Qualität (Saudi Standards, Metrology and Quality Organization - SASO) zuständig. Betroffen sind nahezu alle Konsum- und Industriewaren, man unterscheidet zwischen regulierten und nicht regulierten Produkten in drei Risikokategorien.
  • Regulierte Produkte werden in zwei Risikokategorien eingeteilt. Mittleres Risiko gilt z.B. für bestimmte Bauprodukte, Chemikalien wie Öle und Farben und bestimmte Maschinen und hohes Risiko für bestimmte Kfz-Ersatzteile, Flüssiggasgeräte und einige Bauprodukte wie Zement. Für diese Produkte gibt es technische Vorschriften. Die Produktkonformität muss durch eine registrierte Konformitätsbewertungsstelle überprüft werden.
  • Nicht regulierte Produkte sind Produkte mit geringem Risiko und grundsätzlich freiem Marktzugang. Für den Import solcher Produkte sind eine technische Produktakte und ein Selbsterklärungszertifikat ("self-declaration certificate") in Saber ausreichend. Dieses Zertifikat ist seit dem 1. Januar 2021 verpflichtend. Anschließend kann eine Verschiffungsbescheinigung (shipment request certificate) für die Einfuhr ausgestellt werden. Die Einbindung einer Konformitätsbewertungsstelle und eine Produktzertifizierung sind grundsätzlich nicht notwendig.
Die Pflicht zur Beantragung des sog. "Shipment Certificate" gilt unabhängig davon, ob es sich um regulierte oder nicht regulierte Produkte handelt. Ohne ein Zertifikat ist eine Einfuhrabfertigung durch den saudi-arabischen Zoll künftig nicht mehr möglich.
Grundsätzlich ist für regulierte Produkte ein Konformitätszertifikat nötig, für nicht regulierte reicht eine Selbsterklärung.
Zuständig für die Beantragung ist der Importeur. Die akkreditierte Zertifizierungsstelle (RCAB) prüft die Anfrage in Saa und kontaktiert den Exporteur, welcher die nötigen Konformitätsnachweise zur Verfügung stellen muss.
Quelle: GTAI, SASO