Neue EPR-Pflichten für Industrieverpackungen
Die Registrierung und Meldung von Verpackungen im B2B-Bereich ist zukünftig erforderlich.
Ab dem 1. Januar 2026 gilt in Frankreich eine erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) auch für gewerbliche und industrielle Verpackungen. Betroffene Unternehmen müssen sich künftig bei einem Rücknahmesystem registrieren und ihre Verpackungsmengen melden. Bislang gab es bei B2B-Geschäften keine EPR-Pflichten für Sammel- und Transportverpackungen.
Die endgültige Durchführungsverordnung wurde noch nicht veröffentlicht, jedoch bereiten sich bereits mehrere Rücknahmesysteme auf ihre Zulassung vor. Ziel der erweiterten Herstellerverantwortung ist es, höhere Recyclingquoten zu erreichen. Besonders bei Kunststoffen besteht Handlungsbedarf: Die aktuelle Quote liegt deutlich unter dem EU-Ziel von 55 % bis 2030.
Weitere Informationen zur EPR-Compliance in Frankreich erhalten Sie von der Abteilung Umweltreporting & Compliance der AHK Frankreich.