Exportkontroll-News im November

Seit 1. November 2025 ist die 22. Novelle zur Außenwirtschaftsverordnung (AWV) in Kraft. Zudem hat die EU-Kommission die Aktualisierungen zum Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung veröffentlicht, er gilt seit 15. November 2025.

22. Novelle zur Außenwirtschaftsverordnung (AWV)

Die 22. Novelle der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) ist in Kraft getreten und setzt europäische sowie internationale Vorgaben in nationales Recht um. Dazu gehören Änderungen der Exportkontroll-Regime, Sanktionsmaßnahmen gegen Russland und Belarus sowie straf- und bußgeldrechtliche Bestimmungen aus den neuen europäischen Richtlinien.
Sie wurde am 31.10.2025 im Bundesgesetzblatt Nr. 261 veröffentlicht und ist seit 01.November in Kraft. Änderungen betreffen u.a.:
  • Neufassung der Ausfuhrliste → Änderungen und Korrekturen in Teil I Abschnitt A und Abschnitt B der Ausfuhrliste werden im Unverbindlichen Änderungsüberblick des BAFA dargestellt.
  • Ergänzung von Bußgeldvorschriften in § 82.
Zu Diskussion steht zudem noch die Streichung von § 18 Abs. 11 AWG (Karenzzeit).

Aktualisierung zum Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung

Mit der am 8. September 2025 in Kraft getretenen Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2025/2003 hat die EU-Kommission den Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 2021/821 des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Unionsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Vermittlung, der technischen Unterstützung, der Durchfuhr und der Verbringung von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck neu gefasst. Die Änderungen und Anpassungen wurden am 14.11.2025 mit Delegierter Verordnung (EU) 2025/2003 veröffentlicht und sind seit dem darauffolgenden Tag, also dem 15.November, in Kraft.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellt einen Unverbindlichen Überblick über die Änderungen im Anhang I zur Verfügung. Als Hilfsmittel kann das gemeinsame, unverbindliche Stichwortverzeichnis zu Teil I der Ausfuhrliste und zu Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung genutzt werden. Es wurde im November 2025 aktualisiert. Das BAFA hat zur Verordnung (EU) 2025/2003 eine unverbindliche Fassung der Begriffsbestimmungen veröffentlicht.
Die Änderungen umfassen u.a. Anpassungen und Ergänzungen der technischen Anmerkungen und Textänderungen, sprachlichen Überarbeitung einiger Listennummern und neue Listennummern.
Details finden Sie auch in der Pressemeldung der DG Trade 2025 Update of the EU Control List of Dual-Use Items.