Abkommen der EU

EU - Schweiz: umfassende Abkommen-Aktualisierung

Der Rat hat am 25. Februar 2026 die Unterzeichnung eines weitreichenden Pakets für die Überarbeitung der bestehenden Abkommen zwischen der EU und der Schweiz sowie Erweiterungen gebilligt, die Unterzeichnung erfolgte am 2. März. Damit ist ein wichtiger Schritt zur Weiterentwicklung der bilateralen Beziehungen getan.
Die Angleichung von Normen und Vorschriften in eng integrierten Bereichen sorgt für Rechtssicherheit, vereinfacht den Handel und erleichtert die grenzüberschreitende Belieferung für Unternehmen auf beiden Seiten der Grenze. Darüber hinaus werden für Personen, die über die Grenze zwischen der EU und der Schweiz hinweg leben, arbeiten oder studieren, einheitlichere Vorschriften gewährleistet.
Das Paket umfasst mehrere Bausteine:
  • Überarbeitung von vier bestehenden Marktzugangsabkommen (Luftverkehr, Landverkehr, Freizügigkeit und Konformitätsbewertung),
  • Aktualisierung des Abkommens über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen,
  • neues Abkommen im Bereich Lebensmittelsicherheit,
  • neues Abkommen im Bereich Gesundheit,
  • neues Abkommen im Bereich Elektrizität,
  • neues Abkommen über einen dauerhaften und fairen finanziellen Beitrag der Schweiz zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt der EU,
  • neues Abkommen zur Teilnahme der Schweiz an mehreren EU-Programmen,
  • ein separates Abkommen zur Beteiligung der Schweiz an der EU-Agentur für das Raumfahrtprogramm in Bezug auf die Komponenten Galileo und EGNOS,
  • ein Protokoll zur parlamentarischen Zusammenarbeit sowie
  • eine gemeinsame Erklärung zur Einrichtung eines hochrangigen Dialogs über das bilaterale Gesamtpaket und die mögliche Weiterentwicklung der Beziehungen.
Das Abkommen über die Teilnahme der Schweiz an EU-Programmen wurde bereits am 10. November 2025 in Bern unterzeichnet und wird seit Anfang 2025 vorläufig angewendet. Mit dem jetzigen Beschluss kann auch der restliche Teil des Pakets unterzeichnet werden.
Die Verhandlungen zwischen der EU und der Schweizerischen Eidgenossenschaft wurden 2024 geführt und am 20. Dezember 2024 abgeschlossen. Der Abschluss des gesamten Pakets ist jedoch davon abhängig, dass die Schweiz ihre innerstaatlichen Verfahren für das Inkrafttreten abschließt.
In der EU wird der Rat nun das Europäische Parlament um Zustimmung ersuchen. Sobald das Parlament zugestimmt hat, wird der Rat über den Abschluss des Pakets entscheiden, sodass es in Kraft treten kann. In der Schweiz wird der Bundesrat dem Schweizer Parlament das gesamte Paket zur Ratifizierung vorlegen. Nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens wird das Paket einer öffentlichen Abstimmung unterzogen.
Die vollständigen Abkommenstexte sowie die Pressemeldung sind auf der Website des Rates der Europäischen Union abrufbar: