Wohnungseigentümergemeinschaften: Verwalter müssen ab Dezember Zertifikat vorweisen

Wohnungseigentümergemeinschaften haben ab dem 1. Dezember 2023 die Möglichkeit, für die ordnungsgemäße Verwaltung auf die Bestellung eines zertifizierten Verwalters nach § 26a Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zu bestehen, es sei denn, es bestehen weniger als neun Sondereigentumsrechte, ein Wohnungseigentümer wurde zum Verwalter bestellt und weniger als ein Drittel der Wohnungseigentümer (§ 25 Absatz 2) verlangt die Bestellung eines zertifizierten Verwalters.
Wer sich ab dem 1. Dezember 2023 als zertifizierter Verwalter bezeichnen möchte und nicht über eine nach § 7 Zertifizierter-Verwalter-Prüfungsverordnung (ZertVerwV), dem zertifizierten Verwalter gleichgestellte Berufsqualifikation verfügt, muss bis dahin die Prüfung zum zertifizierten Verwalter erfolgreich abgelegt haben.
Die Industrie- und Handelskammer Hannover bietet regelmäßig die Prüfung zum zertifizierten Verwalter an, empfiehlt aber, sich rechtzeitig um die Prüfungsanmeldung zu kümmern. Die Teilnehmerplätze sind begrenzt.
Stand: 17.01.2023