Gesetzlicher Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2024 und 2025

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) teilt aktuell mit, dass das Bundeskabinett die von Bundesminister Hubertus Heil vorgelegte Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen hat. Sie soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Danach wird der Mindestlohn am 1. Januar 2024 von 12,00 Euro auf 12,41 Euro und zum 1. Januar 2025 weiter um 41 Cent auf 12,82 Euro angehoben.
Die Verordnung zur Anhebung des Mindestlohns setzt den Beschluss der Mindestlohnkommission vom 26. Juni 2023 rechtsverbindlich um.
Stand: 20.11.2023