Fristablauf: Elektronische Kassensysteme bis zum 31. Juli melden!
Bis spätestens Ende Juli müssen Unternehmen alle von ihnen eingesetzten Kassensysteme (sowohl eigene als auch gemietete und gepachtete) an das Finanzamt melden, sofern nicht bereits geschehen.
Fristen:
- Bis 31. Juli 2025: Meldung aller Geräte, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden.
- Ab 1. Juli 2025: Neue Geräte müssen innerhalb eines Monats nach Anschaffung gemeldet werden.
- Außerbetriebnahme: Ebenfalls innerhalb eines Monats zu melden.
Die Meldung kann nur elektronisch vorgenommen werden, entweder über "Mein ELSTER" oder eine ERiC-Schnittstelle. Dabei müssen folgende Angaben übermittelt werden:
- Art und Seriennummer des Kassensystems
- Anschaffungs- oder Inbetriebnahmedatum
- Art der technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)
- Zuordnung zu einer Betriebsstätte
Mehr Details zum Thema finden Sie auf den Internetseiten der Deutschen Industrie und Handelskammer im Artikel: Elektronische Kassensysteme ab Mitte 2025 beim Finanzamt anmelden.
Stand: 04.07.2025