Hinweisgeberschutzgesetz

Update Juni 2023: Das HinSchG wurde am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 2. Juli 2023 in Kraft.
Der Bundesrat hat in der Sitzung vom 10. Februar dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) die für den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens notwendige Zustimmung verweigert. Mit diesem Gesetz soll die EU-Whistleblower-Richtlinie umgesetzt werden.
Die IHK-Organisation hatte sich dafür eingesetzt, das Gesetz noch nicht zu verabschieden, weil vor allem die Punkte „verpflichtende Einrichtung eines anonymen Meldekanals mit Kommunikationsmöglichkeit“ und „zu wenig Anreize für die bevorzugte Nutzung des internen Meldewegs“ sehr unternehmensbelastend sind.
Das Hinweisgeberschutzgesetz tritt vorerst nicht in Kraft. Das bedeutet, dass die Bundesregierung oder der Bundestag nun den Vermittlungsausschuss anrufen können.
Weitere Informationen für Unternehmen zum HinSchG finden Sie unter folgenden Links:
Stand: 06.06.2023