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Verpackungsgesetz: Frist für Systembeteiligungsverträge endet
Alle Unternehmen, die ihre Produkte in Verpackungen vertreiben, müssen bis zum 31. Dezember 2024 einen sogenannten Systembeteiligungsvertrag für das Jahr 2025 abgeschlossen haben.
Laut gesetzlicher Vorgaben gilt ansonsten ein Vertriebsverbot ihrer Waren, es drohen Bußgelder und ein Eintrag ins Gewerbezentralregister. Falls noch nicht geschehen, sollten betroffene Betriebe ihre geplanten Verpackungsmengen noch vor Jahresfrist bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister in der LUCID Datenbank anmelden.
Die Regelung betrifft unter anderem Produzenten, Handelsunternehmen und Onlinehändler. Hintergrund der Verpflichtung sind gestiegene Kosten beim Verpackungsrecycling und die ökologischen Anforderungen nach EU-Recht und dem Verpackungsgesetz für in Verkehr gebrachte Verpackungen.
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Redaktion Wirtschaftsspiegel