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Der IHK-Reisepass für Waren
Der Warenversand außerhalb der EU wird zunehmend komplexer, immer mehr Länder führen spezielle Zoll- und Einfuhrbestimmungen ein. Das Carnet A.T.A.-Verfahren macht die vorübergehende Einfuhr von Waren deutlich leichter. Digital läuft es jetzt noch einfacher. | Text: Janna Kuhn
Das Carnet A.T.A.-Verfahren (Admission Temporaire/Temporary Admission) ist ein internationales Zollverfahren, das die temporäre Einfuhr von Waren ohne Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuer ermöglicht. Es dient als Zollpassierscheinheft, das in über 40 Ländern außerhalb der EU-Staaten akzeptiert wird. Die meisten der teilnehmenden Staaten haben die drei Basisanwendungen ratifiziert, d.h., das Carnet kann ausgestellt werden für Messegut, Warenmuster und Berufsausrüstung.
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Messe- und Ausstellungsgüter sind Waren, die auf Ausstellungen, Messen, Kongressen oder ähnlichen Veranstaltungen ausgestellt oder verwendet werden. Hierzu gehören auch Standardausrüstungen, zur Vorführung benötigte Maschinen und vieles mehr.
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Warenmuster sind Gegenstände, die eine bestimmte Art bereits hergestellter Waren darstellen oder Modelle, deren Herstellung vorgesehen ist.
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Berufsausrüstung meint Ausrüstungen für Montage, Erprobung, Messung, Prüfung oder Überwachung, sowie Ausrüstung für Presse, Rundfunk, Fernsehen. Ausgeschlossen sind Ausrüstungen, die der gewerblichen Herstellung oder dem Abpacken von Waren, der Ausbeutung von Bodenschätzen, der Errichtung, Instandhaltung von Gebäuden, der Ausführung von Erdarbeiten oder Ähnlichem dienen.
Ein Zollpassierscheinheft
Das Carnet ist ein internationales Zollheft, das als vorübergehender Import- oder Exportpass dient. Durch das Carnet können Unternehmen oder Einzelpersonen bestimmte Waren vorübergehend in ein Drittland einführen, ohne bei der Einfuhr Zölle oder lokale Steuern entrichten zu müssen. Die rechtliche Grundlage für das Carnet A.T.A. bietet das internationale Zollübereinkommen über das Carnet A.T.A. für die vorübergehende Einfuhr von Waren. Dieses Übereinkommen erleichtert den internationalen Handel und die Mobilität von Gütern, indem es umfangreiche Zollverfahren vereinfacht.
Die IHKs bürgen

Wie funktioniert das Carnet?
Die Handhabung des Carnet A.T.A. ist vergleichsweise einfach und effizient gestaltet. Das Carnet wird von der IHK ausgestellt. Vor der ersten Reise wird das Verfahren durch die sogenannte Nämlichkeitssicherung beim örtlich zuständigen Binnenamt eröffnet. Der Zoll vermerkt, dass die im Carnet A.T.A. gelisteten Waren mit den vorgeführten übereinstimmen. Anschließend kann die erste Reise angetreten werden. Ein Carnet besteht aus mehreren Abschnitten, die jeweils für spezifische Phasen der Reise vorgesehen sind. Bei jeder Ein- und Ausreise müssen diese Abschnitte von den Zollbehörden gestempelt und entnommen werden.
Während der gesamten Reise dient das Carnet als Nachweis und Dokumentation der vorübergehenden Einfuhr und Ausfuhr von Waren. Nach Abschluss der Reise und sobald alle Grenzübertritte bestätigt sowie die dazugehörigen Trennblätter entnommen wurden, gilt das Carnet als ordnungsgemäß erledigt. Es wird dann bei der ausstellenden Handelskammer zurückgegeben, wo es offiziell geschlossen wird. Ein Carnet A.T.A. ist maximal ein Jahr gültig. In Ausnahmefällen kann jedoch vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ein sogenanntes Anschlusscarnet ausgestellt werden, um die weitere Nutzung der Waren zu ermöglichen.
Vorteile des Zollheftes

„Durch die vereinfachte Nutzung des Carnet A.T.A. wird der bürokratische Aufwand für Unternehmen stark verringert.“Janna Kuhn, IHK Nord Westfalen
Das Carnetverfahren umfasst allerdings nicht alle Arten von Gütern, bestimmte Warenkategorien sind ausgeschlossen. Zudem ist es nicht in allen Ländern gültig. Wichtig ist es, die Wiederausfuhr von Waren ordnungsgemäß zu dokumentieren, sonst kann es zu Strafzöllen und weiteren Sanktionen kommen. Zusätzlich stellen einige Zielländer besondere Anforderungen an die Carnetunterlagen, die über die Standardvorgaben hinausgehen können. Die IHK Nord Westfalen bietet hierbei Unterstützung und Beratung, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Dokumente korrekt und vollständig vorliegen.
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Redaktion Wirtschaftsspiegel