1 min
Lesezeit

EU gibt Unternehmen mehr Zeit
Die EU will Nachhaltigkeitsberichterstattung einfacher und effizienter gestalten. Darum hat der Rat der Europäischen Union im Rahmen des Omnibus-I-Pakets die vorgeschlagenen Fristverlängerungen offiziell verabschiedet. Davon betroffen sind sowohl die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) als auch die unternehmerischen Sorgfaltspflichten (CSDDD).
Für Unternehmen bedeutet das konkret:
-
Das Inkrafttreten der CSRD-Berichtspflichten verschiebt sich um zwei Jahre bis 2028. Dies betrifft insbesondere große Unternehmen, die bisher noch nicht berichtspflichtig waren, sowie börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen der sogenannten zweiten und dritten Welle.
-
Auch die Anwendungsfristen der CSDDD werden entsprechend auf Mitte 2027 nach hinten verschoben.
Mit ihrem Omnibus-Paket hat die EU-Kommission einen wichtigen Entwurf zur Entlastung der Unternehmen vorgelegt, um deren Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. In einem Gesamtpaket sollen die CSRD, EU-Taxonomie, CSDDD, CBAM sowie weitere Regulierungen deutlich vereinfacht und entbürokratisiert werden. Rat und EU-Parlament können im Rahmen ihrer Beratungen auch Änderungen an den Vorschlägen vornehmen.
Daher werden die endgültigen Veränderungen erst mit Beschlussfassung durch Rat und EU-Parlament feststehen. Die Details dieser Fristverlängerungen wurden in der neuen EU-Richtlinie 2025/794 veröffentlicht.
Daher werden die endgültigen Veränderungen erst mit Beschlussfassung durch Rat und EU-Parlament feststehen. Die Details dieser Fristverlängerungen wurden in der neuen EU-Richtlinie 2025/794 veröffentlicht.
IHK-Ansprechpartner:

Anja Hecker

Madleen Leufker

Andreas Mümken
Mehr zum Omnibus-Paket bietet die IHK Nord Westfalen auf der Fachseite.
Kontakt
Redaktion Wirtschaftsspiegel