Letzte Chance für ein Bleiberecht
Betriebe, die Geduldete beschäftigen, sollten jetzt prüfen, ob ein Wechsel in das Chancen-Aufenthaltsrecht möglich ist. Dies schafft Planungssicherheit und reduziert Abschiebungsrisiken.
- Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung
- Keine erheblichen Straftaten (Bagatelldelikte bis 50/90 Tagessätze ausgenommen)
- Keine wiederholte vorsätzliche Identitätstäuschung
Anträge müssen bis spätestens 31. Dezember 2025 bei der zuständigen Ausländerbehörde gestellt werden.
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Redaktion Wirtschaftsspiegel
