Letzte Chance für ein Bleiberecht

Betriebe, die Geduldete beschäftigen, sollten jetzt prüfen, ob ein Wechsel in das Chancen-Aufenthaltsrecht möglich ist. Dies schafft Planungssicherheit und reduziert Abschiebungsrisiken.
Langjährig Geduldete können das Chancen-Aufenthaltsrecht beantragen, wenn sie sich am 31. Oktober 2022 seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen in Deutschland aufgehalten haben (mit Duldung, Aufenthaltsgestattung oder Aufenthaltserlaubnis) und folgende Voraussetzungen erfüllen:
  • Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung
  • Keine erheblichen Straftaten (Bagatelldelikte bis 50/90 Tagessätze ausgenommen)
  • Keine wiederholte vorsätzliche Identitätstäuschung
Anträge müssen bis spätestens 31. Dezember 2025 bei der zuständigen Ausländerbehörde gestellt werden.