Neues Kohlendioxidspeicherung-und-Transport-Gesetz
Die Novelle des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes ist am 28. November 2025 in Kraft getreten. Mit der Änderung schafft die Bundesregierung erstmals einen Rechtsrahmen, der die Abscheidung und Speicherung von CO₂ (Carbon Capture and Storage, CCS) auch im industriellen Maßstab ermöglicht. Bislang waren entsprechende Vorhaben in Deutschland ausschließlich zu Forschungszwecken zulässig. Die Bundesregierung hatte den Gesetzentwurf am 6. August eingebracht.
CCS als Baustein zur Erreichung der Klimaziele
Hintergrund der Gesetzesänderung ist die Erkenntnis, dass sich bestimmte Treibhausgasemissionen auch in Zukunft nicht vollständig vermeiden lassen. In Branchen wie der Zement- und Kalkproduktion, Teilen der Grundstoffchemie oder der Abfallverbrennung entstehen prozessbedingt weiterhin Emissionen. Eine Evaluierung Ende 2022 hatte bestätigt, dass der Einsatz von CO₂-Abscheidung, -Speicherung und -Nutzung (CCS/CCU) notwendig ist, um die Klimaziele gemäß Bundes-Klimaschutzgesetz zu erreichen.
Ausweitung des Rechtsrahmens
Während das ursprüngliche KSpG vor allem der Erprobung von CCS-Technologien diente, öffnet die Novelle nun den Weg für eine breitere industrielle Anwendung. Unternehmen können damit langfristig auf eine rechtlich abgesicherte Grundlage zurückgreifen, um CO₂-Mengen, die sich technisch nicht vermeiden lassen, zu reduzieren.
Aufbau neuer Infrastruktur
Ein zentrales Argument für die zeitnahe Entscheidung ist der lange Vorlauf für Planung und Bau der notwendigen Transport- und Speicherinfrastrukturen. Nach aktuellen Einschätzungen kann es sieben bis zehn Jahre dauern, bis entsprechende Kapazitäten geschaffen sind. Damit sollen ab Anfang der 2030er-Jahre betriebsbereite Speicherlösungen zur Verfügung stehen.
IHK-Ansprechpartner:
Thorsten Hahn
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