Neues Kohlendioxidspeicherung-und-Transport-Gesetz
Mit der Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes schafft die Bundesregierung erstmals einen Rechtsrahmen, der die Abscheidung und Speicherung von CO₂ (Carbon Capture and Storage, CCS) auch im industriellen Maßstab ermöglicht.
Bislang waren entsprechende Vorhaben in Deutschland ausschließlich zu Forschungszwecken zulässig. Hintergrund der Gesetzesänderung ist die Erkenntnis, dass sich bestimmte Treibhausgasemissionen auch in Zukunft nicht vollständig vermeiden lassen. In Branchen wie der Zement- und Kalkproduktion, Teilen der Grundstoffchemie oder der Abfallverbrennung entstehen prozessbedingt weiterhin Emissionen. Eine Evaluierung Ende 2022 hatte bestätigt, dass der Einsatz von CO₂-Abscheidung, -Speicherung und -Nutzung (CCS/CCU) notwendig ist, um die Klimaziele gemäß Bundes-Klimaschutzgesetz zu erreichen.
IHK-Energieexperte Thorsten Hahn begrüßt die neue Planungssicherheit: „Die Entwicklung eines funktionierenden CO₂-Marktes und einer integrierten CO₂-Infrastruktur ist auch im Bezirk der IHK Nord Westfalen für Unternehmen zum Beispiel aus der Zement- oder Kalkindustrie, der Abfallverbrennung oder auch aus der chemischen Grundstoffindustrie von großer Bedeutung. Das neu in Kraft getretene Gesetz bringt Planungs- und Investitionssicherheit, die seitens der betroffenen Unternehmen dringend benötigt wird.“
Während das ursprüngliche KSpG vor allem der Erprobung von CCS-Technologien diente, öffnet die Novelle nun den Weg für eine breitere industrielle Anwendung. Unternehmen können damit langfristig auf eine rechtlich abgesicherte Grundlage zurückgreifen, um CO₂-Mengen, die sich technisch nicht vermeiden lassen, zu reduzieren.
Die Planungs- und Investitionssicherheit wird von den betroffenen Unternehmen beispielsweise der Zementindustrie dringend benötigt.
Thorsten Hahn, IHK-Energieexperte
Ein zentrales Argument für die zeitnahe Entscheidung ist der lange Vorlauf für Planung und Bau der notwendigen Transport- und Speicherinfrastrukturen. Nach aktuellen Einschätzungen kann es sieben bis zehn Jahre dauern, bis entsprechende Kapazitäten geschaffen sind. Damit sollen ab Anfang der 2030er-Jahre betriebsbereite Speicherlösungen zur Verfügung stehen.
Hahn erinnert in diesem Zusammenhang an die grenzüberschreitende Zusammenarbeit: „Mit Blick auf die deutsch-niederländische Grenzregion TECH.LAND setzt ein funktionierender CO₂-Binnenmarkt eine grenzüberschreitende, interoperable Transportinfrastruktur voraus. Zugang zu Speichermöglichkeiten sollte sowohl offshore als auch an Land ermöglicht werden.“
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Thorsten Hahn
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