Das Lieferkettengesetz wird entschärft
Das Bundeskabinett hat Anfang September eine Novelle des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) beschlossen, die Unternehmen spürbar entlasten soll. Der Bundestag wird das Änderungsgesetz voraussichtlich Anfang 2026 verabschieden. Wichtigste Änderung: Die jährliche Berichtspflicht entfällt. Bisher mussten Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten jährlich einen Bericht über die Einhaltung ihrer Sorgfaltspflichten erstellen und veröffentlichen. Diese Pflicht wird, auch rückwirkend, gestrichen. Die Aufsichtsbehörde hat die Prüfung der Berichte bereits eingestellt.
Die LkSG-Novelle tritt Anfang 2026 in Kraft. Doch das Thema ist damit nicht erledigt: Die EU wird im Rahmen der Überarbeitung der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) eigene Vorgaben beschließen, die Deutschland bis Mitte 2028 umsetzen muss. Nach aktuellen Plänen wird die EU die Richtlinie von 2024 jedoch abschwächen. Sie gilt zunächst nur für große Unternehmen – das heißt: ab 5.000 Beschäftigten und 1,5 Milliarden Euro weltweitem Nettoumsatz.
Mehr Informationen zum Thema Lieferketten liefert die Fachseite der IHK Nord Westfalen.
- Weitere Neuerungen in Kurzfassung
Viele gesetzliche Anpassungen treten in den kommenden Monaten in Kraft und betreffen Unternehmen direkt. Die wichtigsten Neuerungen im Schnelldurchlauf:
Digitalisierung & KI
AI Act
Die zentralen Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme greifen später als geplant – voraussichtlich erst ab Dezember 2027 statt August 2026.
Weitere Informationen: Europäische KI-VerordnungE-Rechnung
Ab 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Jahresumsatz elektronische Rechnungen verpflichtend ausstellen.
Weitere Informationen: BundesfinanzministeriumArbeitsmarkt & Sozialversicherung
Aktivrente
Ab 1. Januar 2026 können Beschäftigte über der Regelaltersgrenze bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen.
Weitere Informationen: Bundesministerium für Arbeit und SozialesKurzarbeitergeld
Die maximale Bezugsdauer wird bis Ende 2026 auf 24 Monate verlängert.
Weitere Informationen: Bundesministerium für Arbeit und SozialesMindestlohn
Zum 1. Januar 2026 steigt der Mindestlohn auf 13,90 Euro, die Minijob-Grenze auf 603 Euro.
Weitere Informationen: Bundesministerium für Arbeit und SozialesNachhaltigkeit & Berichterstattung
CSRD
Die EU plant eine Vereinfachung der Berichtspflicht. Künftig sollen nur Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und über 450 Mio. EUR Umsatz betroffen sein.
Weitere Informationen: Entwurf der EU-Kommission 2025GARAN-Label
Ab 28. September 2026 kommt ein neues Informationslabel zu Gewährleistungs- und Haltbarkeitsgarantien. Unternehmen müssen klarer informieren.
Weitere Informationen: Richtlinie (EU) 2024/825 & Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960Handel, Verbraucherschutz & Steuern
Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Ab 1. Januar 2026 gilt für den Handel eine Rücknahmepflicht für Einweg- und Mehrweg-E-Zigaretten. Zudem kommen neue Kennzeichnungen und Regalhinweise hinzu. Das Bundesministerium für Klima, Umweltschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat ein FAQ aufgebaut.Pendlerpauschale
Ab 2026 sind 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer bei der Pendlerpauschale ansetzbar.Umsatzsteuer Gastronomie
Zum 1. Januar 2026 sinkt der Steuersatz für Speisen dauerhaft auf sieben Prozent (Getränke: 19 Prozent). Informationen dazu hat die Bundesregierung in einer Pressemeldung zusammengefasst.Schwarzarbeit
Neue, gezielte Kontrollen für Friseure, Barbershops, Nagelstudios und Kosmetiker ab Ende 2025. Mehr dazu beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.Standortfördergesetz
Soll private Investitionen erleichtern; Inkrafttreten ist für Ende Januar 2026 vorgesehen. Das Bundesfinanzministerium informiert dazu online.
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