EU-Parlament stimmt für Aufschub

Das Europäische Parlament hat am 26. November 2025 seine Position zur Anpassung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) beschlossen.
Ziel ist eine praxistauglichere Umsetzung für Unternehmen. Die Entscheidung ist noch nicht final, bildet aber die Grundlage für die nun folgenden Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten. Das Parlament spricht sich für eine Verschiebung der Anwendungspflichten um ein Jahr aus:
  • Große Unternehmen sollen die EUDR erst ab 30. Dezember 2026 anwenden müssen.
  • Kleine und mittlere Unternehmen ab 30. Juni 2027.
Die zusätzliche Zeit soll insbesondere für den Ausbau des zentralen IT-Systems genutzt werden. Mehrere Mitgliedstaaten unterstützen die Verschiebung, sodass eine Einigung wahrscheinlich ist.
Kernpunkt der geplanten Vereinfachungen: Die Sorgfaltserklärung soll künftig überwiegend vom Erstinverkehrbringer abgegeben werden. Nachgelagerte Händler müssten damit keine eigene Erklärung mehr erstellen. Für kleine Primärerzeuger ist eine einmalige vereinfachte Erklärung vorgesehen. Zudem soll die Kommission die EUDR bis April 2026 auf Umsetzbarkeit und Bürokratiebelastung prüfen und entsprechend anpassen.
Als nächstes starten die Trilogverhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission. Anschließend wird die finale Abstimmung wird zwischen dem 15.-18. Dezember stattfinden. Die geltende Rechtslage bleibt vorerst bestehen. Die politische Richtung weist jedoch sehr deutlich auf eine Verschiebung hin.
Die Verordnung regelt, dass bestimmte Rohstoffe wie Soja, Rinder, Palmöl, Holz, Kakao, Kaffee, Kautschuk und bestimmte Erzeugnisse daraus nur dann in der EU in Verkehr gebracht, bereitgestellt oder aus der EU ausgeführt werden dürfen, wenn diese nicht mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen.
Die IHK Nord Westfalen wird sich gemeinsam mit der gesamten DIHK-Organisation weiterhin für eine Nachbesserung der Verordnung einsetzen. Eine Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten hatte bereits Anfang des Jahres gefordert, die Anwendung der Entwaldungsregeln zu verschieben, bis bestimmte Maßnahmen überarbeitet worden sind.
Die DIHK hatte sich immer wieder für eine Verschiebung und Nachbesserung der EUDR eingesetzt.
Über die EUDR und ihre Auswirkungen hatten sich auch Unternehmen der IHK Nord Westfalen im IHK-Wirtschaftsspiegel geäußert, beispielsweise die H. Gautzsch-Gruppe beim Wirtschaftsspiegel-Titelthema (2/2025) zum Bürokratieabbau oder die Firma HUGRO aus Saerbeck.