Recht auf Reparatur kommt

Die EU hat die Richtlinie (EU) 2024/1799 über das Recht auf Reparatur beschlossen. Deutschland muss diese bis zum 31. Juli 2026 umsetzen. Ziel ist es, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern und Elektroschrott zu reduzieren.
Verbraucher sollen künftig bestimmte Produkte wie Smartphones, Tablets, Displays, Haushaltsgeräte und Fahrzeuge mit Batterien auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung zu einem angemessenen Preis reparieren lassen können. Die Reparaturpflicht liegt zunächst beim Hersteller. Hat dieser keinen Sitz in der EU, muss ein Bevollmächtigter, Importeur oder Händler die Verpflichtung übernehmen.
Smartphone wir repariert
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Hersteller
müssen sicherstellen, dass Ersatzteile und Reparaturinformationen über einen angemessenen Zeitraum verfügbar sind. Technische Sperren dürfen Reparaturen nicht behindern. Die Richtlinie verlangt, dass Reparaturen einfach und zugänglich sein müssen. Hindernisse für Verbraucher oder unabhängige Werkstätten sind unzulässig.

Hersteller betroffener Produktgruppen sollten prüfen,

  • prüfen, ob ihre Produkte technisch reparierbar sind,
  • Ersatzteile und Werkzeuge rechtzeitig verfügbar machen,
  • klare Prozesse für Reparaturanfragen und -abwicklung einrichten.
Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat ein FAQ zum Thema Reparatur zusammengestellt.