Strengere Regeln gegen Greenwashing

Die EU hat mit der EmpCo-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2024/825 – Empowering Consumers for the Green Transition) neue Vorgaben für Werbung mit Umweltaussagen beschlossen. Diese Richtlinie soll spätestens ab dem 27. September 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Derzeit läuft das parlamentarische Verfahren des Dritten UWG-Änderungsgesetzes.
Greenwashing
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Unternehmen dürfen künftig Umwelt- und Nachhaltigkeitsversprechen nur noch machen, wenn diese klar, überprüfbar und belegbar sind. Begriffe wie „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ sowie nicht zertifizierte Siegel und Aussagen wie „klimaneutral“, die allein auf Kompensation beruhen, sind verboten.
Verbraucher müssen die Nachweise direkt in der Werbung oder über QR-Codes abrufen können. Unternehmen, die gegen die neuen Regeln verstoßen, riskieren Abmahnungen und Bußgelder.