Tilgungsnachlass NRW.Mikrodarlehen

Um Social Entrepreneurship in Nordrhein-Westfalen zu stärken, hat die NRW.BANK ihr NRW.Mikrodarlehen um einen Tilgungsnachlass erweitert. Das Angebot gilt für junge gemeinwohlorientierte und gemeinnützige Unternehmen, die zur Lösung ökologischer und sozialer Herausforderungen beitragen.
Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur: „Junge Unternehmen, die mit ihren Ideen unsere Gesellschaft und Umwelt verändern möchten, leisten einen wichtigen Beitrag. Damit sie ihre Projekte noch einfacher umsetzen können, erhalten sie jetzt einen besseren Zugang zu Finanzierung – ein wichtiges Anliegen, bei dem unser Tilgungszuschuss ansetzt. So geben wir mutigen Gründerinnen und Gründern Rückenwind, die mit ihren Ideen auch gesellschaftlich etwas bewegen wollen, und stärken gleichzeitig die Entwicklung einer lebendigen Social-Entrepreneurship-Szene in Nordrhein-Westfalen.“

Der Tilgungsnachlass beträgt 20 Prozent, sprich: Ein Fünftel der Darlehenssumme muss nicht zurückgezahlt werden. Die maximale Darlehenssumme liegt beim NRW.Mikrodarlehen bei 50.000 Euro. Die höchstmögliche Ersparnis durch den neuen Tilgungsnachlass von 20 Prozent liegt also bei 10.000 Euro. Mit dem Förderprogramm unterstützt die NRW.BANK im Auftrag des Landes NRW und in Zusammenarbeit mit den STARTERCENTERN NRW Gründerinnen und Gründer von Kleinst- und Kleinunternehmen bis zu fünf Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Gefördert werden neben Gründungen auch Wachstums- und Erweiterungsmaßnahmen. Für solche kann das NRW.Mikrodarlehen auch ein zweites Mal beantragt werden.

Seit dem Start des NRW.Mikrodarlehens im Jahr 2008 hat die NRW.BANK mehr als 1.000 Gründende mit Mitteln aus dem Förderprogramm unterstützt. Die Bandbreite der geförderten Geschäftsideen ist weit gefächert: Sie reicht vom Vertrieb nachhaltig produzierter Sportbekleidung über einen Steinmetzbetrieb speziell für arabische Grabmale bis hin zur Hilfe für die Haushaltsführung.
IHK Nord Westfalen
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