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EU stellt Online-Streitschlichtung ein
Seit 2016 war sie Pflicht, jetzt wird sie eingestellt: Die EU-Kommission hat beschlossen, die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) endgültig abzuschalten. Ab dem 20. März 2025 können Verbraucher dort keine Beschwerden mehr einreichen, am 20. Juli 2025 wird die Plattform mitsamt aller Daten und Hinweise gelöscht. Damit entfällt für Onlinehändler die Verpflichtung, auf die Plattform zu verlinken – doch wer diesen Schritt versäumt, könnte in rechtliche Schwierigkeiten geraten.
Pflicht gestrichen – aber Abmahngefahr bleibt

Die Regel ist klar: Bleibt der Verweis auf die OS-Plattform nach dem 19. Juli 2025 bestehen, kann dies als wettbewerbswidrig gewertet werden – und Konkurrenten oder Abmahnvereine könnten dies rechtlich angreifen.
Warum wird die OS-Plattform abgeschaltet?
Die Plattform wurde ursprünglich als zentrale Anlaufstelle für Verbraucher eingerichtet, um Streitigkeiten mit Onlinehändlern außergerichtlich zu lösen. Doch in der Praxis blieb das Interesse gering. EU-weit wurden nur rund 200 Fälle pro Jahr gemeldet – eine verschwindend geringe Zahl, gemessen an Millionen von Online-Transaktionen. Die niedrige Nutzung und der bürokratische Aufwand machten das System ineffizient.
Kritik kommt dennoch von Verbraucherschützern: Sie sehen die Abschaltung als Rückschritt für den Verbraucherschutz und fürchten, dass Streitigkeiten nun vermehrt vor Gericht landen. Eine neue Lösung ist jedoch bereits in Planung: Künftig soll eine Webseite der Europäischen Kommission über alternative Streitbeilegungsmöglichkeiten informieren.
Was Onlinehändler jetzt tun müssen
- Bis zum 19. Juli 2025:
Der Hinweis auf die OS-Plattform bleibt bis zu diesem Datum bestehen – eine vorzeitige Entfernung könnte noch als Verstoß gegen geltendes Recht gewertet werden. - Ab dem 20. Juli 2025:
Alle Hinweise auf die OS-Plattform müssen entfernt werden: Webseite, Impressum, AGB, E-Mail-Signatur, Kundenkommunikation, Verkaufsplattformen (Amazon, eBay, Etsy etc.)
Unternehmen, die in der Vergangenheit eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungserklärung zur Einhaltung der OS-Plattform-Hinweispflicht abgegeben haben, sollten diesen Vertrag rechtzeitig kündigen. Andernfalls könnte die Verpflichtung trotz der neuen Rechtslage weiter gelten.
Was bleibt: Das deutsche Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Während die EU-Plattform verschwindet, bleibt eine Pflicht bestehen: Nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz müssen Unternehmen weiterhin angeben, ob sie zur Teilnahme an alternativen Streitbeilegungsverfahren bereit oder verpflichtet sind. Falls ja, müssen sie auch die zuständige Schlichtungsstelle nennen.
Die Abschaltung der OS-Plattform bedeutet für Händler eine Erleichterung – aber auch Handlungsbedarf. Wer nach dem 19. Juli 2025 noch auf die nicht mehr existierende Plattform verweist, läuft Gefahr, abgemahnt zu werden. Ein sorgfältiger Check der eigenen Unternehmenskommunikation ist daher unerlässlich. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um sich auf die Änderungen vorzubereiten und rechtliche Risiken zu minimieren.
IHK-Ansprechpartner:

Andreas Karsten
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Redaktion Wirtschaftsspiegel