Gründungspreis Westmünsterland geht in die nächste Runde
Gründerinnen und Gründer können sich noch bis zum 2. November um den Gründungspreis Westmünsterland 2026 bewerben.
Voraussetzung ist, dass sie die Unternehmen zwischen 2020 und 2023 im Haupt- oder Nebenerwerb gegründet haben, eine positive wirtschaftliche Entwicklung sowie ein tragfähiges Geschäftsmodell aufweisen und sich der Hauptsitz im Kreis Coesfeld, Kreis Borken oder der Stadt Haltern am See befindet. Unterstützer des Preises sind erneut die IHK Nord Westfalen sowie die Kreishandwerkerschaften Borken und Coesfeld.

Die Bewerbung für den Gründungspreis Westmünsterland erfolgt online. Über die Preisvergabe entscheidet eine neun-köpfige Jury mit jeweils einer Vertreterin bzw. einem Vertreter der drei Preisstifter sowie der IHK Nord Westfalen, der Kreishandwerkerschaft Coesfeld, der FH Münster, der Westfälischen Hochschule, der NRW.Bank und des aktuellen Gründungspreisträgers. Bei der Gründung kann es sich um ein komplett neues Unternehmen im Haupt- oder Nebenerwerb handeln, um eine Nachfolge in einem kleinen oder mittleren Betrieb oder um eine freiberufliche Tätigkeit.
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Redaktion Wirtschaftsspiegel