EU weitet Produkthaftung aus

Die EU modernisiert das Produkthaftungsrecht. Mit der neuen Produkthaftungsrichtlinie (EU) 2024/2853 sollen Verbraucher in der digitalen Welt besser geschützt werden. Deutschland muss die Vorgaben bis zum 9. Dezember 2026 umsetzen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) legte dazu am 11. September 2025 einen Referentenentwurf vor.
Künftig gelten nicht nur klassische Waren als Produkte, sondern auch Software, KI-Systeme, digitale Baupläne für 3D-Drucker, smarte Geräte und verbundene Dienste. Auch Anbieter von Software, Betreiber von Online-Plattformen, Fulfillment-Dienstleister und Firmen, die Produkte wiederaufbereiten, haften künftig.
Die finanziellen Grenzen entfallen: Der bisherige Selbstbehalt von 500 Euro und die Haftungsobergrenze von 85 Millionen Euro werden gestrichen. Geschädigte können den vollen Schaden ersetzt verlangen. Zudem steigt das Risiko von Kollektivklagen.
Neu sind auch Offenlegungspflichten: In Haftungsprozessen müssen Unternehmen relevante Beweismittel wie Konstruktionsdaten oder Erkenntnisse aus der Produktbeobachtung auf Antrag dem Kläger vorlegen. Ignorieren sie diese Pflicht, greift eine gesetzliche Vermutung: Der Kläger muss seinen Schadensersatzanspruch nur plausibel darlegen, dann wird angenommen, dass das Produkt fehlerhaft ist.
Zum Schutz ihrer Geschäftsgeheimnisse können Unternehmen beantragen, dass bestimmte Unterlagen vertraulich behandelt werden. Gibt das Gericht dem Antrag statt, kann es Strafen verhängen, falls der Kläger diese Geheimnisse außerhalb des Verfahrens nutzt. Unternehmen müssen ihre Prozesse, Dokumentationen und IT-Sicherheit prüfen und anpassen.