Mehr Förderung für Innovationen

Ab 2026 wird die steuerliche Forschungsförderung attraktiver. Die Bundesregierung hat das Forschungszulagengesetz (FZulG) im Rahmen des InvestitionssofortprogrammsInvestitionsboosterüberarbeitet. Ziel ist es, Unternehmen mehr Anreize für Forschung und Entwicklung zu bieten und die Bürokratie zu reduzieren.
Die wichtigste Änderung betrifft die Bemessungsgrundlage: Unternehmen können für förderfähige Aufwendungen, die nach dem 31. Dezember 2025 entstehen, künftig zwölf Millionen Euro ansetzen (bisher zehn Millionen). Bei einer Förderquote von 25 Prozent ergibt sich eine maximale Zulage von drei Millionen Euro. Kleine und mittlere Unternehmen, die eine Förderquote von 35 Prozent erhalten, können bis zu 4,2 Millionen Euro Förderung bekommen.
Neu ist auch die Einführung einer Gemeinkosten-Pauschale: Unternehmen können neben Personalkosten, Fremdleistungen und Abschreibungen pauschal 20 Prozent für Gemeinkosten geltend machen. Das spart Nachweise und reduziert den Aufwand erheblich.
Für Personenunternehmen gibt es eine weitere Verbesserung: Der kalkulatorische Stundensatz für forschende Unternehmensinhaber steigt von 70 auf 100 Euro pro Stunde. Die neuen Regeln gelten für Projekte, die ab dem 1. Januar 2026 starten.
Weitere Infos zum Forschungszulagengesetz finden Sie auf der IHK-Fachsite.