Praxis & Ratgeber

Gebührenerhöhung für Elektronikhändler

Hersteller und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten müssen demnächst höhere Gebühren an die Stiftung elektro-altgeräte register (ear) entrichten.
Zum 1. Januar 2024 hat die Stiftung ear eine neue Gebührenverordnung für das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sowie für das Batteriegesetz (BattG) veröffentlicht. Sie weist darauf hin, dass die erhöhte Quartalsgebühr für die Gemeinkosten des ear-Portals und für die Aufklärungskampagne Plan E verwendet wird.
Die Informationskampagne Plan E wird auf Wunsch verschiedener Akteure aus der Abfallwirtschaft, aus dem Kreis der Hersteller und vor allem aufgrund von Forderungen aus der Politik weiter intensiviert. Die erhöhten Mittel für Plan E sollen dazu dienen, die Bevölkerung im Jahr 2024 noch stärker über die richtigen Möglichkeiten der Rückgabe und Entsorgung von Elektro-Altgeräten zu informieren und motivieren. Geplant sind eine starke TV-Präsenz, zielgerichtete Online- und Print-Maßnahmen sowie umfangreiche Werbeaktivitäten im öffentlichen Raum. Dabei wird die neue Kampagne von Plan E „Entsorge deinen E-Schrott richtig – it’s magic“, welche seit September 2023 im TV und verschiedenen digitalen Kanälen läuft, fortgesetzt.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Bildung und Informationsvermittlung für Kinder, um schon die Kleinsten für das Thema der E-Schrott-Entsorgung zu sensibilisieren. So werden unter anderem Materialien für den Einsatz in Schulen und Kitas entwickelt.
Hersteller und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten unterliegen dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz und müssen sich damit bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register registrieren, siehe auch die Fachseite der IHK Nord Westfalen.
Die Gebührenverordnung zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz und zum Batteriegesetz wurde online veröffentlicht.