Die neue Grundsteuer kommt

Eine große Herausforderung

Die Grundsteuerreform stellt sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen mit Grundbesitz vor große Herausforderungen. Für die ab 2025 anzuwendenden neuen Regeln der Grundsteuer müssen auf den 1. Januar 2022 rund 36. Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden.
Die entsprechenden Aufforderungen zur Abgabe einer Feststellungserklärung werden voraussichtlich bundesweit im Frühjahr 2022 im Rahmen einer öffentlichen Bekanntmachung erfolgen. Im Ergebnis muss somit jeder Grundstückseigentümer, jede Grundstückseigentümerin für jede wirtschaftliche Einheit (Grundstück, Wohnung, usw.) eine Feststellungserklärung abgeben.
Die Feststellungserklärungen auf den 1. Januar 2022 sind voraussichtlich im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022 an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Anschließend ist alle sieben Jahre eine neue Hauptfeststellung durchzuführen. In Abhängigkeit von den jeweiligen Ländermodellen entfallen die turnusgemäßen Neubewertungen jedoch ganz oder werden auf 14 Jahre verlängert. Die Grundsteuer wird erstmals zum 1. Januar 2025 auf Basis der neuen Grundsteuerwerte erhoben.
Zeitstrahlgrafik mit Daten zur neuen Grundsteuer
Hinzu kommt, dass die Bewertungsmethoden je nach Bundesland abweichen können (vgl. nachfolgende Übersicht).
Die Mehrheit der Länder folgt jedoch dem Bundesmodell, das die bebauten Grundstücke anhand des Ertragswertverfahrens oder des Sachwertverfahrens neu bewertet. Insbesondere die zu beschaffenden Informationen und Unterlagen weichen je Modell stark voneinander ab. So sind beispielsweise in Baden-Württemberg (modifiziertes Bodenwertmodell) neben den allgemeinen Angaben zum Grundstück, Informationen zur Grundstücksfläche sowie der Bodenrichtwert relevant. Für das Bundesmodell sind darüber hinaus weitere Angaben wie z. B. die Gebäudeart, das Baujahr, die Bruttogrundfläche sowie die Wohn- und Nutzfläche von Bedeutung.
Ansprechpartner von Ebner Stolz - Prüfungs- und Beratungsgesellschaften
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Durch die abweichenden Bewertungsmodelle werden insbesondere Eigentümerinnen und Eigentümer mit viel Grundvermögen vor besondere Herausforderungen gestellt. Dies betrifft insbesondere die Zusammenstellung der benötigten Informationen und Daten, die innerhalb kürzester Zeit aus diversen Quellen zu ermitteln sind. Eine strukturierte und vor allem nachhaltige Aufbereitung der Daten ist deshalb unumgänglich.
Im Ergebnis ist es somit - in Anbetracht des eng getakteten Zeitplans – empfehlenswert, sich rechtzeitig mit der neuen Grundsteuerreform auseinanderzusetzen und frühestmöglich mit der Datenbeschaffung zu beginnen.