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Kurze Frage, kurze Antwort
Muss ich auf meiner Website einen Kündigungsbutton zur Verfügung stellen?
Seit dem 1. Juli 2022 müssen Unternehmer, die über ihre Website ein Dauerschuldverhältnis mit Verbrauchern abschließen, einen Kündigungsbutton auf ihrer Website bereithalten. Betroffen sind z. B. Handyverträge, Internetverträge, Abonnements.
Achtung: Es kommt hierbei nicht darauf an, dass der Verbraucher seinen konkreten Vertrag über die Website abgeschlossen hat, sondern lediglich darauf, dass die Möglichkeit eines Vertragsschlusses über die Website besteht.
Dann muss ein ständig verfügbarer, leicht zu findender Kündigungsbutton mit den Wörtern „Verträge hier kündigen“ oder einer vergleichbaren eindeutigen Formulierung auf der Website zur Verfügung gestellt werden.
Nähere Informationen finden Sie in unserem Artikel