einfach.Recht

Kurze Frage, kurze Antwort

Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, wenn ich als Arbeitgeber bestimme, dass Frauen in meinem Unternehmen weniger Lohn erhalten als Männer bei vergleichbarer Arbeit, oder?


Falsch! Das Entgeltgleichheitsgebot ist sowohl im europäischen Recht als auch im deutschen Recht (§§ 1, 3, 7 Entgelttransparenzgesetz; § 1 AGG) verankert. Es verbietet ausdrücklich eine unterschiedliche Vergütung wegen des Geschlechts bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit.

Lesen Sie zu diesem Thema unser Merkblatt und beachten Sie auch unsere Veranstaltung u.a. zu diesem Thema am 26. November 2025.