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Kurze Frage, kurze Antwort

Muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei Kündigung eine Abfindung zahlen?


Es gibt keinen generellen Anspruch des Arbeitnehmers auf Abfindung. Ein Arbeitnehmer hat nur in bestimmten Fällen Anspruch auf eine Abfindung, so u.a. bei betriebsbedingter Kündigung mit Hinweis auf Abfindung, individueller Vereinbarung, gerichtlicher Auflösung des Arbeitsverhältnisses, oder auch einem Sozialplan oder Nachteilsausgleich.

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