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Kurze Frage, kurze Antwort

Muss ein Arbeitsvertrag schriftlich geschlossen werden? 
Nein, ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist keine Pflicht. Er kann auch mündlich geschlossen werden. 
ABER: Die wesentlichen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses müssen schriftlich nachgewiesen werden. Das und auch die jeweiligen Fristen dazu, regelt das Nachweisgesetz. Beispiele hierfür sind etwa Name, Anschrift, so wie die Dauer der Probezeit und der Arbeitsort. Um also gleich zu Beginn auch die Vorgaben des Nachweisgesetzes zu erfüllen, werden Arbeitsverträge in der Praxis weitestgehend schriftlich geschlossen. Das macht nicht zuletzt deshalb Sinn, da ein schriftlicher Arbeitsvertrag und die entsprechenden Bedingungen darin so im Streitfall beweisbar sind.
Mehr zum Thema Nachweisgesetz erfahren Sie hier: Änderungen des Nachweisgesetzes - IHK Karlsruhe