Verfallen nicht verbrauchte Urlaubsansprüche der Mitarbeitenden immer zum Jahresende?
Nein. Es kommt zum Einen darauf an, ob der Mitarbeiter auch in der Lage war den Urlaub zu nehmen und ob der Arbeitgeber den Mitarbeitenden auf den Urlaub und einen etwaigen Verfall hingewiesen hat.