Bechtold erhält Ehrenurkunde

25 Jahre Handelsrichter

Zum 1. April 1997 wurde Bernd Bechtold, ehemaliger IHK-Präsident und jetziger Ehrenpräsident, erstmals als Handelsrichter bestellt. Für seine inzwischen 25jährige Handelsrichtertätigkeit haben IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Guido Glania und der stellvertretende Hauptgeschäftsführer Dr. Arne Rudolph, ihm jetzt eine Urkunde verliehen. Bei durchschnittlich vier Verhandlungstagen im Jahr komme man letztlich auf 100 Verhandlungstage in den vergangenen 25 Jahren. Für diesen „großen ehrenamtlichen Einsatz" dankten Rudolph und Glania dem früheren IHK-Präsidenten. Glania warf einen Blick in die Vergangenheit: „Während Ihrer Tätigkeit als Handelsrichter haben Sie mit insgesamt vier Landgerichtspräsidenten und drei Vorsitzenden Richtern der Kammer für Handelssachen zusammengearbeitet.“
Seit 2003 hatte Bechtold Gelegenheit, zwölfmal das Handelsrichtertreffen in Karlsruhe zu leiten. „Die Kammer für Handelssachen ist eine Spezialspruchkammer am Landgericht, die gleichwertig mit der Zivilkammer sei“, so Rudolph. Während der Dauer des Amtes haben die Handelsrichterinnen und Handelsrichter alle Rechte und Pflichten eines Richters oder einer Richterin, daher auch die Bezeichnung als Ehrenrichter bzw. Ehrenrichterin.
In diesem so wichtigen Ehrenamt könne die wirtschaftliche Betrachtung durch den Einsatz der Handelsrichterinnen und Handelsrichter mit ihren besonderen Kenntnissen im Wirtschaftsleben in den Prozess einfließen und im Rahmen der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden.

Was sind ehrenamtliche Handelsrichterinnen und Handelsrichter?

Handelsrichterinnen und Handelsrichter sind in den Kammern für Handelssachen (KfH) eingesetzt und arbeiten grundsätzlich ehrenamtlich. Als spezielle Anlaufstelle für Kaufleute sind sie bei den Landgerichten angesiedelt und mit zwei ehrenamtlichen Handelsrichterinnen und Handelsrichtern und einer ihnen vorsitzenden Berufsrichterin oder einem Berufsrichter besetzt. Alle drei Richterinnen und Richter haben gleiches Stimmrecht. Aufgabe der KfH ist, kaufmännischen Sachverstand und kaufmännische Erfahrung in die Entscheidung des Gerichts einzubinden. Die IHK macht bei der Ernennung der Handelsrichterinnen und Handelsrichter einen gutachterlichen Vorschlag. Von der IHK vorgeschlagene Kandidatinnen und Kandidaten müssen die formalen Voraussetzungen gem. § 109 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) erfüllen und eine angemessene kaufmännische Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen.
Handelsrichterinnen und Handelsrichter werden bei Entscheidungen zu Handelssachen herangezogen. Das sind z.B. Wechsel- und Scheckprozesse, Gesellschafts- und firmenrechtliche Streitigkeiten, Wettbewerbsprozesse, Börsensachen oder Ansprüche gegen Kaufleute aus beiderseitigen Handelsgeschäften.

Handelsrichter

Handelsrichter sind in den Kammern für Handelssachen (KfH) eingesetzt und arbeiten grundsätzlich ehrenamtlich. Als spezielle Anlaufstelle für Unternehmer sind die KfH bei den Landgerichten angesiedelt und mit zwei ehrenamtlichen Handelsrichtern und einem ihnen vorsitzenden Berufsrichter besetzt. Aufgabe der KfH ist, kaufmännischen Sachverstand und kaufmännische Erfahrung in die Entscheidung des Gerichts einzubinden. Die IHK macht bei der Ernennung der Handelsrichter einen gutachterlichen Vorschlag.