Bechtold erhält Ehrenurkunde
25 Jahre Handelsrichter
Ehrenpräsident Bernd Bechtold (mitte) mit IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Guido Glania (rechts) und dem stellvertretende Hauptgeschäftsführer Dr. Arne Rudolph (links).
© IHK Karlsruhe
Seit 2003 hatte Bechtold Gelegenheit, zwölfmal das Handelsrichtertreffen in Karlsruhe zu leiten. „Die Kammer für Handelssachen ist eine Spezialspruchkammer am Landgericht, die gleichwertig mit der Zivilkammer sei“, so Rudolph. Während der Dauer des Amtes haben die Handelsrichterinnen und Handelsrichter alle Rechte und Pflichten eines Richters oder einer Richterin, daher auch die Bezeichnung als Ehrenrichter bzw. Ehrenrichterin.
In diesem so wichtigen Ehrenamt könne die wirtschaftliche Betrachtung durch den Einsatz der Handelsrichterinnen und Handelsrichter mit ihren besonderen Kenntnissen im Wirtschaftsleben in den Prozess einfließen und im Rahmen der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden.
Was sind ehrenamtliche Handelsrichterinnen und Handelsrichter?
Handelsrichterinnen und Handelsrichter sind in den Kammern für Handelssachen (KfH) eingesetzt und arbeiten grundsätzlich ehrenamtlich. Als spezielle Anlaufstelle für Kaufleute sind sie bei den Landgerichten angesiedelt und mit zwei ehrenamtlichen Handelsrichterinnen und Handelsrichtern und einer ihnen vorsitzenden Berufsrichterin oder einem Berufsrichter besetzt. Alle drei Richterinnen und Richter haben gleiches Stimmrecht. Aufgabe der KfH ist, kaufmännischen Sachverstand und kaufmännische Erfahrung in die Entscheidung des Gerichts einzubinden. Die IHK macht bei der Ernennung der Handelsrichterinnen und Handelsrichter einen gutachterlichen Vorschlag. Von der IHK vorgeschlagene Kandidatinnen und Kandidaten müssen die formalen Voraussetzungen gem. § 109 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) erfüllen und eine angemessene kaufmännische Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen.
Handelsrichterinnen und Handelsrichter werden bei Entscheidungen zu Handelssachen herangezogen. Das sind z.B. Wechsel- und Scheckprozesse, Gesellschafts- und firmenrechtliche Streitigkeiten, Wettbewerbsprozesse, Börsensachen oder Ansprüche gegen Kaufleute aus beiderseitigen Handelsgeschäften.