Neue Coronaregeln ab Oktober geplant
Die Sonderregeln zur COVID-19-Pandemie, die im Infektionsschutzgesetz sowie im Arbeitsschutzgesetz festgeschrieben wurden, gelten noch bis zum 23. September. Die Bundesministerien haben nun Vorschläge für neue Regeln zur Pandemievorsorge vorgelegt. Diese sollen ab Oktober bis zum Ende des ersten Quartals 2023 gelten. Ob der Bundestag diese jedoch in der geplanten Form verabschieden wird, ist fraglich.
1. September 2022
Zur Vorsorge gegen einen erneuten massiven Anstieg der Coronainfektionen im Herbst und Winter haben das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium der Justiz unter Beteiligung des Bundeskanzleramtes einen Vorschlag für eine
Fortentwicklung des Infektionsschutzgesetzes zum 1. Oktober erarbeitet.
Ergänzend hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen neuen Entwurf für eine
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung Regierungsentwurf Corona-ArbSchV (bmas.de) ausgearbeitet.
Der Entwurf sieht vor, dass der Arbeitgeber ein betriebliches Hygienschutzkonzept erstellen muss und die Erforderlichkeit der Einführung folgender Maßnahmen zu prüfen hat:
- die Umsetzung der AHA+L-Regel an den Arbeitsplätzen und
- Verminderung der betriebsbedingten Personenkontakte, z.B. durch Reduzierung der gleichzeitigen Nutzung von Räumen und
- Angebot von Homeoffice.
- Maskenpflicht überall dort, wo technische und organisatorische Maßnahmen zum Infektionsschutz allein nicht ausreichen.
- Testangebote für alle in Präsenz Beschäftigten.
Wie in der Vergangenheit müssen Arbeitgebern Mitarbeitern ermöglichen, sich während der Arbeitszeit impfen zu lassen.
Ob die Maßnahmen in dieser Form vom Bundestag verabschiedet werden, ist fraglich, da auch aus den eigenen Reihen der Regierungskoalition Kritik geäussert wird.
Wir informieren Sie ausführlich
auf unserer Corona-Infoseite, sobald die neuen Regelungen feststehen. Einen Überblick der geplanten Maßnahmen finden Sie auf der
Website des Bundesgesundheitsministeriums sowie in der
Pressemitteilung vom 3. August 2022.
Kontakt

Markus Würstle
Bereich: Unternehmen und StandortThemen: Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht