Gastgewerbe

Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für die Gastronomie läuft aus

Ab dem 1. Januar 2024 wird für Restaurant- und Verpflegungsleistungen wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent gelten. Die Regelung sollte zunächst bereits Ende 2022 auslaufen, wurde aber bis Ende 2023 verlängert.
19. Dezember 2023
Wichtig: Für die gesamte Silvesternacht kann noch der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent angewendet werden. Gastronomen müssen also ihren Gästen nicht nach Mitternacht 19 Prozent Mehrwertsteuer berechnen.
Weitere Hinweise zur Umstellung:
  • Für das Außer-Haus-Geschäft ändert sich nichts. Hier bleibt es bei sieben Prozent Mehrwertsteuer.
  • Bei vielen Kassensystemen kann bereits im Vorfeld der ab 2024 geltende Mehrwertsteuersatz hinterlegt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf den DIHK-Themenseiten “Handel und Gastgewerbe”.

Katharina Kreutz
Bereich: Unternehmen und Standort
Themen: Tourismus, Standortmarketing, Stadtmarketing