Onlineverträge

Kündigungsbutton wird ab Juli Pflicht

Während ein Vertragsschluss im Internet oft mit nur einem Klick getätigt werden kann, sieht dies bei der Kündigung oft anders aus. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge umfangreiche Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch erlassen, um die Position von Verbrauchern zu stärken. Ein Teil dieser Änderungen ist der sogenannte „Kündigungsbutton“, der ab dem 1. Juli 2022  auf den entsprechenden Websites angeboten werden muss.
23. Juni 2022
Energieverträge, Zeitungsabos oder auch Internetverträge können schon geraume Zeit über die Website des Unternehmens oder über eine App abgeschlossen werden. Zukünftig müssen solche online abgeschlossenen Dauerschuldverhältnisse auch einfach online kündbar sein. Die ursprüngliche Art des Vertragsschlusses ist hierbei irrelevant. Für die Kündigung muss nun auf der Website oder in der App ein Kündigungsbutton platziert werden, welcher leicht zugänglich, dauerhaft, gut sichtbar und mit der Formulierung „Vertrag hier kündigen“ oder einer vergleichbaren Formulierung ausgestattet ist.
Dieses neue Kündigungsverfahren muss zweistufig aufgebaut sein: Zunächst muss der Kündigungsbutton oder eine Kündigungsschaltfläche auf der Website oder in der App platziert werden. Wird dieser getätigt, soll der Verbraucher auf die sogenannte Bestätigungsseite gelangen. Hier muss er die Möglichkeit erhalten, bestimmte Angaben zur Kündigung zu machen wie Vertragsnummer, Zeitpunkt der Kündigung, Art der Kündigung und seine Kontaktdaten. Ein vorheriges Einloggen des Verbrauchers darf nicht notwendig sein. Zudem muss es auf der Bestätigungsseite eine weitere Schaltfläche zur Bestätigung der Kündigung geben. Im Weiteren muss der Verbraucher Gelegenheit erhalten, die abgegebene Kündigungserklärung mit Datum und Uhrzeit zu speichern. Zudem muss eine Bestätigung auf elektronischem Weg in Textform, also zum Beispiel per E-Mail, erfolgen.
Erfüllt der Unternehmer diese Voraussetzungen nicht ab dem 1. Juli 2022, so kann der Verbraucher seinen Vertrag jederzeit, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ausführliche Informationen zum Kündigungsbutton.

Rainer Lotis
Bereich: Unternehmen und Standort
Themen: Vertragsrecht, IT-Recht, Wettbewerbsrecht