Sicherheitspflicht

Streupflicht kann auch bei Beauftragung von Fachfirma weiter bestehen

Unternehmen trifft auf ihrem Betriebsgelände eine Verkehrssicherungspflicht. Im Winter bedeutet das bei einem Kälteeinbruch die Pflicht, Schnee zu räumen oder zu streuen. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, kann sich schadensersatzpflichtig machen.
15. Januar 2024
Dabei entbindet auch die Beauftragung einer Fachfirma für Räumdienste nicht pauschal von der Verkehrssicherungspflicht. Dies hat nun das Landgericht Köln entschieden. Geklagt hat eine Unternehmerin, deren Lastwagen nach einem Kälteeinbruch auf dem Betriebsgelände eines anderen Unternehmens verunfallt war. Dieses Unternehmen hatte eine Fachfirma mit dem Räumen des Schnees beauftragt. Am Abend des Kälteeinbruchs fiel allerdings auf, dass die Fachfirma nicht ausgerückt war. Das Unternehmen mahnte bei der Fachfirma die Räumung des Schnees an, unternahm aber ansonsten nichts. In der Folge geriet der Lastwagen der klagenden Unternehmerin auf dem eisigen Untergrund ins Rutschen und wurde bei einer Kollision beschädigt. Diesen Schaden wollte die Unternehmerin nun von den Unternehmen, dem das Betriebsgelände gehörte, ersetzt haben.
Das Landgericht Köln gab der Unternehmerin nun Recht. Zwar könnten Verkehrssicherungspflichten auf dem Betriebsgelände an Fachfirmen abgegeben werden. Es bestünde aber weiterhin eine Kontroll- und Überwachungspflicht. Sollte im Rahmen dessen auffallen, dass die Fachfirma ihrer Pflicht nicht nachgekommen sei, so müssten die Betreiber des Betriebsgeländes geeignete sonstige Maßnahmen ergreifen. Zwar könne nicht immer eine eigenhändige Räumung erwartet werden. Jedoch müsse der Betreiber in diesen Fällen jedenfalls gut sichtbar am Eingang des Betriebsgeländes auf die ausgebliebene Schneeräumung hinweisen oder, falls möglich, die in den nächsten Stunden erwarteten Lieferanten telefonisch warnen.
Quelle: Landgericht Köln, Urteil vom 18.12.2023, Az. 15 O 169/23
Rainer Lotis
Bereich: Unternehmen und Standort
Themen: Vertragsrecht, IT-Recht, Wettbewerbsrecht