Umwelt und Energie

Energieeffizienzgesetz: Plattform für Abwärme ist online

Die Plattform für Abwärme bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BAFA) ist seit dem 15. April 2024 online und steht Nutzern ab sofort zur Registrierung und Dateneintragung bereit. Zudem wurde die Frist für die erstmalige Datenmeldung bis zum 1. Januar 2025 verlängert.
18. April 2024
Nach Paragraf 17 des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) sind alle Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunde (GWh) verpflichtet, Informationen über ihre Abwärme an die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) beim BAFA zu übermitteln, die dafür eine entsprechende Plattform zur Verfügung stellt. Die Informationen müssen jährlich bis 31. März übermittelt beziehungsweise bestätigt werden, und sind aktuell zu halten. Nach den Übergangsvorschriften aus Paragraf 20 EnEfG war die erstmalige Frist zur Übermittlung der Abwärmedaten bereits der 1. Januar 2024. Da weder die Verwaltung zum geforderten Zeitpunkt die Infrastruktur zur Verfügung stellen konnte noch für die Betriebe ausreichend Zeit zur Etablierung entsprechender Datenerhebungsprozesse bestand, wurde die Frist vorerst bis Mitte des Jahres 2024 verlängert.

Frist für erstmalige Datenmeldung bis 1. Januar 2025 verlängert

Mit dem Start der Abwärmeplattform zum 15. April hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die erstmalige Frist zur Übermittlung von Informationen auf den 1. Januar 2025 verschoben und in gleicher Weise auch die entsprechende Bußgeldbewehrung nach Paragraf 19 Absatz 1 Nummer 9 EnEfG ausgesetzt. Das Abwärmeportal ist über folgenden Link erreichbar: https://elan1.bafa.bund.de/bafa-portal/pfa

Webinar-Tipp

Innerhalb der Webinarreihe #Machen.Sparen.Profitieren der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) und des Unternehmensnetzwerk Klimaschutz findet am 23. April ein Webinar zum Thema „Rechtliche Abwärmeanforderungen nach dem EnEfG“ statt. Hier gelangen Sie zur Anmeldung, die Teilnahme ist kostenlos.
Hintergrund
Das Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz (Energieeffizienzgesetz) legt Energieverbrauchseinsparziele für Bund, Länder und Kommunen fest. Darüber hinaus verpflichtet es Unternehmen zur Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen, zu Energieeffizienzmaßnahmen sowie zur umfassenden Abwärmenutzung. Dabei enthält es zahlreiche neue Berichts- und Offenlegungspflichten. Wir haben die wichtigsten Informationen hier für Sie zusammengefasst.
Alice Sophie Thomas
Bereich: Unternehmen und Standort
Themen: Umwelt- und Energieberatung, Umwelt- und Energiepolitik