Klimaschutz

Bundesförderung für klimafreundliche Neubauten startet am 1. März

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat die Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude am 24. Januar veröffentlicht. Die Förderung für klimafreundliche Neubauten (KFN) startet am 1. März und läuft bis Ende 2030.
1. Februar 2023
Ziel der Förderung ist, die Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor bis 2030 auf 67 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent zu reduzieren. Damit soll sie helfen, sowohl die nationalen als auch die europäischen Energie- und Klimaziele bis 2030 zu erreichen. Die Förderung erfolgt in den KfW-Produkten und in Form von zinsgünstigen Krediten mit Zinsverbilligung aus Bundesmittel ohne Tilgungszuschüsse.

Die wichtigsten Eckpunkte der Förderung

  • Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb von Gebäuden innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme, die den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 / Effizienzgebäudes 40 für Neubauten und die Anforderung Treibhausgas-Emissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreichen.
  • Förderfähig sind die gesamten Bauwerkskosten inklusive der Kosten der für den nutzungsunabhängigen Gebäudebetrieb notwendigen technischen Anlagen für das Gebäude. Förderfähig sind auch die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung einschließlich Dienstleistungen im Zuge einer Nachhaltigkeitszertifizierung. Hierunter fällt auch die Einbindung einer Energieeffizienz-Expertin oder eines Energieeffizienz-Experten.
  • Antragsberechtigt sind alle Investoren sowie Ersterwerber von neu errichteten, förderfähigen Wohngebäuden bzw. Wohneinheiten und Nichtwohngebäuden.
  • Die Antragsstellung muss vor Vorhabenbeginn erfolgen.
Beratungsgespräche für die neue Förderung sind ab sofort möglich.
Alice Sophie Thomas
Bereich: Unternehmen und Standort
Themen: Umwelt- und Energieberatung, Umwelt- und Energiepolitik