Mindestlohn
Gesetzlicher Mindestlohn
Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12,41 Euro brutto. Die nächste Anhebung erfolgt zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro brutto.
Grundsätzliches
Der Mindestlohn gilt in allen Branchen und Regionen für alle in Deutschland tätigen Arbeitnehmer über 18 Jahre.
Branchenmindestlöhne
Neben dem gesetzlichen Mindestlohn steigen auch die Branchenmindestlöhne für Maler, Gebäudereiniger, Dachdecker und für das Baugewerbe. Eine Übersicht über diese Mindestlöhne kann auf der Website der Bundesregierung abgerufen werden: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/neuer-mindestlohn-in-drei-branchen-316748
Ausnahmen
- Auszubildende sind vom Mindestlohn ausgenommen.Für sie gibt es eine eigenständige Regelung zur Mindestvergütung, welche wir in einem gesonderten Merkblatt darstellen: Mindestausbildungsvergütung - IHK Darmstadt.
- Jugendliche unter 18 Jahre ohne Berufsabschluss sind vom Mindestlohn ausgenommen.
- Langzeitarbeitslose (zwölf Monate oder länger) können für die ersten sechs Monate abweichend vom Mindestlohn beschäftigt werden.
- Personen, die ein Ehrenamt inne haben, erhalten keinen Mindestlohn.
- Praktikanten sind dann vom Mindestlohn ausgenommen, wenn sie ein Pflichtpraktikum im Rahmen von Schule, Ausbildung oder Studium absolvieren. Freiwillige Praktika während Studium oder Ausbildung sind für drei Monate ausgenommen, ebenso freiwillige Praktika, die zur Orientierung bei der Berufs- oder Studienwahl dienen.
- Auch Praktikanten, die an einer Einstiegsqualifizierung nach Paragraph 54 a des Dritten Sozialgesetzbuches teilnehmen fallen nicht unter den Anwendungsbereich des Gesetzes.
- Der Mindestlohn gilt auch für Saisonarbeiter.
Haftung
Hinsichtlich der Arbeitgeberhaftung verweist Paragraf 13 Mindestlohngesetz auf Paragraf 14 Arbeitnehmerentsendegesetz. Danach haftet der Generalunternehmer für Mindestlohnverstöße seiner Subunternehmer. Weitere Informationen sowie ein Formulierungsbeispiel für eine Auftraggeberhaftung -Klausel finden Sie auf dem Merkblatt der IHK Regensburg.
Mindestlohn-Hotline
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat unter Telefon: 030 60 28 00 28 eine Hotline geschaltet. Dort erhalten Arbeitgeber weitere Informationen zum Mindestlohn. Die Hotline ist von Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr erreichbar.
Kontrolle durch die Zollverwaltung
Anfragen von Unternehmen insbesondere mit Fragen zu Mitwirkungs-, Melde-, Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und Bereitstellungspflichten nach dem Mindestlohngesetz, deren Einhaltung durch die Zollverwaltung (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) geprüft werden, können Unternehmen auch an die Zentrale Auskunft der Zollverwaltung richten: Telefon: 0351 44834-520; E-Mail: info.gewerblich@zoll.de.
Stand: Januar 2024