Kreislaufwirtschaft

Hessische Verordnung für Ersatzbaustoffe gilt ab August

Die von der Bundesregierung bereits im Juni 2021 beschlossene „Ersatzbaustoffverordnung” soll den Einsatz recycelter Baustoffe ermöglichen. In Hessen tritt diese ab 1. August in Kraft. Die wichtigsten Infos haben wir an dieser Stelle für Sie zusammengestellt.
2. Mai 2023
Allein in Hessen werden jährlich über 30 Millionen Tonnen Bauminerale (Kies, Kalkstein, Sand, Ton, Natursteine) gewonnen und als Primärbaustoff verwendet. Im Gegenzug stellen „Mineralische Abfälle“ mit mehr als 218 Millionen Tonnen den bundesweiten Spitzenwert dar. Bisher wird nur ein Teil des mineralischen Bauschuttes bei der Verfüllung von Abgrabungen verwendet. Ab dem 1. August tritt nun die Ersatzbaustoffverordnung in Hessen in Kraft. Sie stimmt sowohl den Bodenschutz, die Altlastenverordnung und die Gewerbeabfallverordnung darauf ab, dass der Einsatz recycelter Baustoffe möglich wird.
In der Ersatzbaustoffverordnung (kurz EBV) werden erstmalig bundeseinheitlich verbindliche Anforderungen an die Herstellung, Untersuchung, Klassifizierung sowie an das Inverkehrbringen und den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB) gestellt.
Die neue Verordnung richtet sich an
  • Betreiber von baurechtlich oder immissionsschutzrechtlich zugelassenen Anlagen, in denen mineralische Abfälle zur Verwertung in technischen Bauwerken behandelt oder von diesen in Verkehr gebracht werden,
  • Erzeuger und Besitzer mineralischer Abfälle und mineralischer Ersatzbaustoffe (MEB),
  • Betreiber von Zwischenlagern sowie von mobilen und stationärer Brecheranlagen als auch an
  • Eigentümer von Grundstücken und Bauherren.
Die Herstellung und das Inverkehrbringen von mineralischen Ersatzbaustoffen und deren Verwendung innerhalb technischer Bauwerke wie beispielsweise des Straßen- und Erdbaus sowie des Schienenverkehrswegebaus sind ab August nur noch zulässig, wenn diese Ersatzbaustoffe einer definierten Materialklasse zugeordnet werden können und im Rahmen des vorgeschriebenen Güteüberwachungssystem hergestellt wurden. Die Güteüberwachung besteht aus einem Eignungsnachweis, der werkseigenen Produktionskontrolle und der Fremdüberwachung.
Zur Qualitätssicherung mineralischer Ersatzbaustoffe gelten definierte Produktions- und Qualitätsprozesse, die der Gesetzgeber für die jeweiligen Adressaten erfasst hat. Die Regierungspräsidien in Hessen sind zuständig für die Überwachung und Umsetzung der Richtlinien.
Das Regierungspräsidium Darmstadt hat die wichtigsten Regelungen auf seiner Website zu Ersatzbaustoffverordnung veröffentlicht.

Susanne Roncka
Bereich: Unternehmen und Standort
Themen: Standortentwicklung, Bauleit- und Regionalplanung, Branchenbetreuung Immobilienwirtschaft