Europäische Union

Green Deal Industrieplan soll Europas Wettbewerbsfähigkeit stärken

Am 1. Februar hat die Europäische Kommission den „Green Deal Industrial Plan” vorgestellt. Er soll die Wettbewerbsfähigkeit von sogenannten „Net-Zero“-Industries in der Europäischen Union fördern und den Weg zur Klimaneutralität in Europa unterstützen. 
14. Februar 2023
Die Kommission stützt sich in dem Plan überwiegend auf eine Sammlung bereits bestehender Initiativen, die um einen nun ebenfalls angekündigten „Net-Zero Industry Act“ ergänzt werden sollen. Damit sollen die Maßnahmen im Rahmen des Green Deal und REPowerEU unterstützt werden. Der Plan besteht aus insgesamt vier Säulen:  
  1. Planbares und vereinfachtes regulatorisches Umfeld
  2. Beschleunigter Zugriff auf Finanzierungsmittel
  3. Förderung von Kompetenzen auf dem Arbeitsmarkt 
  4. Offener Handel für resiliente Wertschöpfungsketten
Im Fokus der ersten Säule steht insbesondere die regulatorischen Rahmenbedingungen für sogenannte „Clean Tech“ Industrien zu vereinfachen. Neben einer Festlegung der Produktionskapazitäten für eben solche Industrien (wie beispielsweise die Produktion von Solarzellen, Windkraftanlagen und Wärmepumpen) sollen u.a. auch vereinfachte und schnellere Genehmigungsverfahren durch feste Zeitlimits und „One-Stop-Shops“ für die Beantragung etabliert werden. Zusätzlich sollen Kriterien zur Identifizierung strategisch wichtiger „Net Zero“ Wertschöpfungsketten formuliert werden, die dann von beschleunigten Genehmigungsverfahren und EU-Finanzierung profitieren könnten.
In dem Paket enthalten ist auch der „Critical Raw Materials Act”, der Zugang zu seltenen Erden, die relevant für die Produktion der Net Zero Technologien sind, sicherstellen soll. Ebenso darunter fasst die Kommission die Reformierung des Strommarktsystems, deren öffentliche Konsultation noch bis zum 13. Februar angesetzt war.
In der zweiten Säule wird der schnellere Zugang zu Finanzierungsmitteln adressiert. Der bereits bestehende befristete Krisen-Beihilferahmen (TCF) soll in einen befristeten Krisen- und Transformations-Beihilferahmen (TCTF) umgewandelt werden, um den Mitgliedstaaten noch mehr Flexibilität bei der Vergabe von Beihilfen an „Net Zero Industries“ zu geben. Eine Konsultation der Mitgliedstaaten zum TCTF ist am selben Tag gestartet. Zusätzlich sollen im Rahmen der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung die Schwellen angehoben werden, ab wann Beihilfen bei der EU notifiziert werden müssen. 
Die konkreten legislativen Vorschläge sollen teilweise bereits im März veröffentlicht werden. 
Aus Sicht von Peter Adrian, Präsident der Deutschen Industrie und Handelskammer (DIHK), sind die Vorschläge der EU-Kommission noch zu unscharf: „Ob das Programm wirklich eine neue Agenda für Wettbewerbsfähigkeit setzt oder nur bisherige Programme unter einem neuem Namen fortführt, muss sich erst noch zeigen."  Die Stellungnahme lesen Sie auf der DIHK-Webseite.

Alice Sophie Thomas
Bereich: Unternehmen und Standort
Themen: Umwelt- und Energieberatung, Umwelt- und Energiepolitik