Abgabenordnung geändert

Bundesrat stimmt neuem Zinssatz für Steuernachzahlungen zu

Der Zinssatz für Steuernachzahlungen oder Erstattungen sinkt rückwirkend zum 1. Januar 2019. Der Bundesrat hat einer entsprechenden Änderung der Abgabenordnung zugestimmt. Das Gesetz kann damit nach Unterzeichnung durch den Bundesspräsidenten verkündet werden. Es soll noch im Juli in Kraft treten.
13. Juli 2022
Rückwirkend für Verzinsungszeiträume ab dem 1. Januar 2019 bestimmt das Gesetz den Zinssatz nach Paragraf 233a Abgabenordnung auf 0,15 Prozent pro Monat - also 1,8 Prozent pro Jahr. Die Angemessenheit des neuen Zinssatzes wird künftig evaluiert, erstmals zum 1. Januar 2026.
Außerdem verankert das Gesetz eine bisher nur im Verwaltungsweg getroffene Regelung über den Erlass von Nachzahlungszinsen bei vor Fälligkeit freiwillig geleisteten Zahlungen. Sie erstreckt sich damit künftig auch auf die von Kommunen verwaltete Gewerbesteuer.
Hintergrund sind Forderungen des Bundesverfassungsgerichts, den bisher geltenden festen Zinssatz von sechs Prozent ab  dem 1. Januar 2019 rückwirkend verfassungskonform auszugestalten. Die Bundesregierung erwartet durch die Änderung in diesem Jahr Mindereinnahmen von 2,46 Milliarden Euro und im kommenden Jahr von 530 Millionen Euro.
Zusätzlich passt der Gesetzesbeschluss einzelne Regelungen zur Mitteilungspflicht über grenzüberschreitende Steuergestaltungen an unionsrechtliche Vorgaben an.

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Uwe Zahlten
Uwe Zahlten
Bereich: Unternehmen und Standort
Themen: Steuern, Gründung, Dienstleistungsbranche