Energiekrise

Strompreispaket für produzierende Unternehmen geplant

Die Bundesregierung hat sich auf zusätzliche Entlastungen für Unternehmen in Deutschland verständigt und damit die Debatte um die Einführung eines Industriestrompreises vorerst beendet. Die Stromsteuer soll zumindest für das verarbeitende Gewerbe auf das europäische Mindestmaß gesenkt und der Selbstbehalt bei der Strompreiskompensation gestrichen werden.
14. November 2023
Das geplante Strompreispaket umfasst folgende Eckpunkte:
  • Die Stromsteuer soll auf das europäische Mindestmaß gesenkt und der Selbstbehalt bei der Strompreiskompensation gestrichen werden. Durch dieses Strompreispaket sollen insbesondere Unternehmen mit besonders stromintensiver Produktion entlastet werden.
  • Damit ist die Debatte um die Einführung eines Industriestrompreises – wie von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck vorgeschlagen – vorerst  beendet. Die Bundesregierung steigt nicht in die Senkung von Strombeschaffungskosten ein.
  • Die geplanten Maßnahmen sollen für fünf Jahre gelten und  ab dem Jahr 2026 unter einem Vorbehalt einer Gegenfinanzierung im Bundeshaushalt stehen.
Die Bundesregierung geht nun unverzüglich auf den Gesetzgeber zu, damit diese Maßnahmen zeitnah beschlossen werden können.
Die Maßnahmen sehen insbesondere folgendes vor:
  • Die Stromsteuer sinkt für das produzierende Gewerbe von 1,54 Cent pro Kilowattstunde auf den europäischen Mindestsatz von 0,05 Cent pro Kilowattstunde.
  • Der Spitzenausgleich bei der Stromsteuer entfällt, da der europäische Mindestsatz unter den bisher zu zahlenden Werten liegt. Die Unternehmen werden dadurch erheblich von Bürokratie entlastet.
  • Ob der Spitzenausgleich bei der Energiesteuer fortgeführt wird, ist unklar.
  • Bei der Strompreiskompensation wird der Selbstbehalt gestrichen und die Regelung wird inklusive „Super-Cap“ für fünf Jahre verlängert.
  • Der Selbstbehalt berechnet sich aus dem EU-Allowances (EUA)-Preis für das Jahr 2022 in Höhe von 54,06 Euro und dem CO2-Emissionsfaktor in Höhe von 0,72 Tonnen Kohlendioxid pro Megawattstunde. Daraus ergeben sich für den Strombezug von einer Gigawattstunde CO2-Kosten in Höhe von 38.923,20 Euro als Selbstbehalt pro Anlage. Die zusätzliche Entlastung ist also gering.
  • Dazu verweist die Bundesregierung auf den Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten in Höhe von fünf Milliarden Euro für 2024.
Lesen Sie dazu auch das Statement des DIHK-Präsidenten Peter Adrian: „Die Absenkung der Stromsteuer für das produzierende Gewerbe ist eine überfällige Entscheidung. Schließlich muss Strom günstig sein, damit gerade auch mittelständische Industriebetriebe ihren Pfad zur Klimaneutralität gehen können. Gleichzeitig werden energieintensivere Unternehmen von erheblicher Bürokratie entlastet. Daher ist das Strompreispaket auch ein Baustein für den Bürokratieabbau. Die kleine Ausweitung und vor allem die Verstetigung der Strompreiskompensation sind ein wichtiges Signal für die extrem stromintensiven Branchen. Ob das Paket am Ende ausreicht, um für die gesamte Industrie wettbewerbsfähige Strompreise zu sichern, ist allerdings zweifelhaft. Auch Betriebe in Handel und Dienstleistungen sind auf bezahlbare Strompreise angewiesen. Daher ist es mehr als ein Wermutstropfen, dass die Stromsteuer nicht generell auf das Mindestmaß gesenkt wird. Umso dringlicher ist es, über eine rasche Ausweitung des Stromangebots, Preise zu senken. Dies können wir durch eine steuerliche Förderung von StromPartnerschaften zwischen Betreibern von Windrädern und PV-Freiflächenanlagen und Abnehmern erreichen.“
Alice Sophie Thomas
Bereich: Unternehmen und Standort
Themen: Umwelt- und Energieberatung, Umwelt- und Energiepolitik