Datenschutz

Abmahnwelle wegen Google Fonts auf der Homepage hält an

Weiterhin wenden sich viele Mitgliedsunternehmen an die IHK Darmstadt, weil sie wegen der Verwendung kostenfreier Google-Schriftarten, sogenannter Google Fonts, abgemahnt wurden. Die Abmahnungen stützen sich auf Verstöße, die bei einer datenschutzwidrigen Einbindung des Google-Fonts-Verzeichnisses auf der Unternehmenshomepage auftreten. Die auf den Schreiben verwendeten Aktenzeichen lassen darauf schließen, dass es im Bundesgebiet insgesamt über 240.000 Abgemahnte gibt.
27. Oktober 2022
Google stellt eine Vielzahl von kostenfreien Schriftarten zur Verfügung, die Unternehmen auf ihrer Website einsetzen können. Wer dieses Angebot nutzt, muss aber darauf achten, die Schrift datenschutzkonform einzubinden. 
Problematisch ist die dynamische Einbindung des Verzeichnisses, da hier die IP-Adresse des Besuchers an Google weitergegeben wird. Auch wenn Sie noch keine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie daher prüfen, ob Sie Google Fonts dynamisch oder lokal eingebunden haben. Die lokale Einbindung ist datenschutzrechtlich unbedenklich, gegebenenfalls sollten Sie Ihre Homepage entsprechend umstellen. Für die Prüfung können Sie auf zahlreiche Google-Fonts-Scanner im Netz zurückgreifen.
Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW) hat eine neue Handlungsempfehlung für den Umgang mit diesen Google-Fonts-Abmahnungen veröffentlicht. Er empfiehlt, diese zu ignorieren oder sich für eine Reaktion anwaltliche Hilfe einzuholen.
In manchen Fällen enthalten die Abmahnungen ein Datenauskunftsverlangen nach Artikel 15 DSGVO. In diesen Fällen kann eine Reaktion geboten sein. Falls Sie eine Abmahnung mit Datenauskunftsverlangen erhalten haben oder unsicher sind, ob dieses enthalten ist, kontaktieren Sie uns. Auch für sonstige Rückfragen steht Ihnen Rainer Lotis, Telefon 06151 8711248, gerne zur Verfügung.
Rainer Lotis
Bereich: Unternehmen und Standort
Themen: Vertragsrecht, IT-Recht, Wettbewerbsrecht