Neue Vorgaben

Neue Kennzeichnungspflicht an der Fleischtheke

Woher stammt das Fleisch an der Supermarkttheke oder auch vom Marktstand? Verbraucherinnen und Verbraucher sollen darüber jetzt durch neue Kennzeichnungen informiert werden.
6. Februar 2024
An allen Verkaufsstellen muss künftig gekennzeichnet werden, woher nicht vorverpacktes frisches, gekühltes oder auch gefrorenes Fleisch stammt. Die Herkunft blieb hier häufig unklar.
Die ab sofort geltende Kennzeichnungspflicht betrifft Schweine-, Schaf-, Ziegen sowie Geflügelfleisch. Wie bei loser Ware in Bedientheken üblich, hat die Kennzeichnung schriftlich oder elektronisch zu erfolgen, auf einem Schild, durch Aushang oder durch sonstige gut sichtbare Informationsangebote. Stammt das angebotene Fleisch in der Frischetheke überwiegend aus dem gleichen Ursprungsland, genügt ein allgemeiner Aushang, wie beispielsweise „Unser gesamtes Geflügelfleisch in der Theke hat den Ursprung in Deutschland“.
Folgendes ist zu beachten:
  • Aufzuchtland und Schlachtland des Tieres sind jeweils mit der Angabe des Staates zu kennzeichnen (zum Beispiel „Aufgezogen in: Frankreich, Geschlachtet in: Deutschland“).
  • Liegen Geburt, Aufzucht und Schlachtung in einem einzigen EU-Mitgliedstaat oder Drittstaat, darf die Angabe „Ursprung“ verwendet werden (zum Beispiel „Ursprung: Deutschland“).
  • Auf Mischverpackungen sind die unterschiedlichen Informationen jeweils aufzuführen.
  • Zusätzliche freiwillige Angaben wie beispielsweise die Angabe einer Region sind zulässig.
Rechtsgrundlage der neuen Regelung ist Paragraf 4 b) der Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV).
Rainer Lotis
Bereich: Unternehmen und Standort
Themen: Vertragsrecht, IT-Recht, Wettbewerbsrecht