Drittes Entlastungspaket

Inflationsausgleichsprämie ist beschlossen

Insgesamt bis zu 3.000 Euro zusätzlich zum Lohn können Arbeitgeber bis Ende 2024 ihren Mitarbeitern steuer- und sozialversicherungsfrei zahlen. Dem entsprechenden Gesetzesentwurf hat der Bundesrat nun zugestimmt.
11. Oktober 2022
Nach dem Bundestag hat am 7. Oktober auch der Bundesrat dem Gesetzesentwurf der Koalition zur Schaffung einer Inflationsausgleichsprämie zugestimmt. Dieser ist Teil des dritten Entlastungspaketes, welches die Bundesregierung am 3. September angekündigt hatte.
Danach erhalten Arbeitgeber – ähnlich wie bei der Corona-Prämie – die Möglichkeit ihren Beschäftigten bis zum 31. Dezember 2024 steuer- und abgabenfreie Prämien zu zahlen. Diese Prämien müssen zusätzlich zum arbeitsvertraglich geschuldeten Gehalt gezahlt werden und dürfen einen Gesamtwert in Höhe von 3.000 Euro nicht übersteigen.
Nähere Informationen finden Sie auf der Website der Bundesregierung: Inflationsausgleichsprämie bis zu 3.000 Euro steuerfrei | Bundesregierung

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Markus Würstle
Markus Würstle
Bereich: Unternehmen und Standort
Themen: Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht