Öffentliche Ausschreibungen

Ab 2022 gelten neue europäische Schwellenwerte

Ab dem kommenden Jahr gelten für Vergabeverfahren, die europaweit ausgeschrieben werden müssen, neue Schwellenwerte. Sie finden diese hier aufgelistet.
30. November 2021
Alle zwei Jahre werden die europäischen Schwellenwerte für Vergabeverfahren, ab denen öffentliche Auftraggeber europaweit ausschreiben müssen, von der Europäischen Union überprüft und angepasst. Ab 2022 gelten die am 10. November im europäischen Amtsblatt veröffentlichten Schwellenwerte.

Allgemeine Schwellenwerte

  • Bauleistungen: 5.382.000 Euro (bisher: 5.350.000 Euro)
  • Liefer- und Dienstleistungen: 215.000 Euro (bisher: 214.000 Euro)
  • Liefer- und Dienstleistungen durch obere und oberste Bundesbehörden: 140.000 Euro (bisher 139.000 Euro)

Aufträge nach Sektorenrichtlinie und Richtlinie Verteidigung und Sicherheit (2014/25/EU und 2009/81/EG)

  • Bauleistungen: 5.382.000 Euro (bisher 5.350.000 Euro)
  • Liefer- und Dienstleistungen: 431.000 Euro (bisher 428.000 Euro)
  • Konzessionen: 5.382.000 Euro (bisher 5.350.000 Euro)
 Unterstützung bei der Bewerbung um öffentliche Aufträge gibt die Auftragsberatungsstelle Hessen, eine Gemeinschaftseinrichtung des Hessischen Wirtschaftsministeriums und der hessischen Kammern. Hier gibt es auch die Möglichkeit, einen Service zu abonnieren, der sicherstellt, dass man die öffentlichen Ausschreibungen erfährt, um die sich ein Betrieb mit seinem Leistungsspektrum bewerben kann.

Kontakt

Martin Proba
Martin Proba
Geschäftsbereichsleiter
Bereich: Unternehmen und Standort