Arbeitsrecht

Wer keine Fachkraft für Arbeitssicherheit hat, dem drohen Bußgelder

Arbeitgeber sind verantwortlich für den Arbeits- und Gesundheitsschutz ihrer Beschäftigten. Unter anderem sind sie verpflichtet , eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu benennen, die die aktuellen Vorgaben im Arbeitsrecht kennt und sie bei der Umsetzung im Unternehmen unterstützt. Ausnahmen gibt es für Kleinstunternehmen – diese sollten aber trotzdem ihre Pflichten kennen und beachten, sonst drohen Bußgelder.
30. November 2022
Grundsätzlich hat jeder Arbeitgeber eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu benennen. Eine Ausnahme gilt für Kleinstunternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten und Kleinunternehmen mit bis zu 30 oder 50 Beschäftigten. Dort kann der mitarbeitende Unternehmer zum sogenannten Unternehmermodell optieren und die Aufgaben selbst wahrnehmen. Dies setzt jedoch Fortbildungen im Bereich Arbeitssicherheit, eine Gefährdungsbeurteilung und ein Konzept zur Umsetzung voraus. Ein Unternehmer, der diese Voraussetzungen nicht erfüllt, wird sich bei einer Kontrolle oder einem Unfall nicht einfach nur darauf berufen können, dass er zum Unternehmermodell optiert hat, sondern er wird auch darlegen und beweisen müssen, wie er dieses umgesetzt hat. Auch, weil bei Verstößen Bußgelder bis zu 30.000 Euro möglich sind, macht es für jeden Unternehmer, der nicht über vertiefte Fachkenntnisse im Bereich Arbeitssicherheit verfügt, Sinn eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen und sich von ihr beraten zu lassen.
Die Überwachung der Arbeitssicherheit läuft über das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt und die zuständigen Berufsgenossenschaften. In diesem Zusammenhang wirbt das hessische Ministerium für Soziales und Integration auf seiner Seite ausdrücklich für einen guten Dialog zwischen Betrieben und Behörden und benennt Ansprechpartner. Gleiches gilt für die Berufsgenossenschaften. Diese Beratungsangebote der Kontrollorgane sollten Sie daher auch nutzen. 

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Markus Würstle
Bereich: Unternehmen und Standort
Themen: Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht