Greenwashing

Werben mit Umweltfreundlichkeit: Ab 2026 gelten dabei neue Regeln

Die europäische Richtlinie zur „Stärkung der Verbraucher für den Grünen Wandel” nimmt allgemeine Werbeaussagen zur Umweltfreundlichkeit eines Unternehmens oder eines Produktes in den Blick: Diese müssen nachweislich korrekt sein. Sie ist nun in Kraft getreten und muss innerhalb der nächsten zwei Jahre in nationales Recht umgesetzt werden. Worauf sich Unternehmen vorbereiten sollten, erfahren Sie hier.
10. April 2024
Mit der Wirksamkeit der „Empowering Consumers-Richtlinie” (EmpCO-RL) der Europäischen Union zum 27. März sind für Unternehmen neue Regelungen zu erwarten. Die Richtlinie bezieht sich auf freiwillige Umweltaussagen im B2C-Bereich. Innerhalb von zwei Jahren – also bis 2026 - muss die Richtlinie nun in nationales Recht umgesetzt werden. Voraussichtlich wird hierfür das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) ergänzt werden.
Auch wenn die Unternehmen noch nicht sofort reagieren müssen, sollten sie sich bereits jetzt vorausschauend mit den Regelungen vertraut machen. Insbesondere für Werbende besteht ein Risiko, alle rechtlichen Anforderungen einzuhalten. Von den Regelungen nicht betroffen sind Kleinstunternehmen (weniger als zehn Mitarbeiter und maximal zwei Millionen Euro Jahresumsatz). Kleine und mittlere Unternehmen (unter 250 Beschäftigte und bis zu 50 Millionen Euro Jahresumsatz) sollen ein Jahr zusätzlich Zeit erhalten, um die neuen Vorschriften umzusetzen.
Worum es geht:  Verbraucher und Kunden stellen zunehmend die Nachhaltigkeit bei ihrer Kaufentscheidung in den Fokus. Sie achten auf den unternehmerischen Beitrag zum Klima. Unternehmen möchten aus diesem Grund gerne ihre Verantwortung für Natur und Umwelt, ihr „grünes Image“, durch Werbeaussagen mit den Worten wie „klimaneutral“, „CO2-neutral“ oder ähnlichem zum Ausdruck bringen, allerdings werben diese oftmals mit falschen Umweltversprechen und betreiben somit das sogenannte „Greenwashing“. Die Werbeaussagen umfassen regelmäßig Unklarheiten und Unwahrheiten, bis hin zur Verschleierung von gewissen Aspekten.
Gemeint sind nicht nur Aussagen in Bezug auf Lebensmittel, sondern auch auf Drogerieartikel und andere alltägliche Dinge wie Kleidung oder Elektronikartikel. Durch die neue Richtlinie der EU sollen die Unternehmen für falsche Umweltversprechen haftbar gemacht werden. Die bislang mangelnde Verlässlichkeit von Umweltaussagen soll verbessert werden. Verbraucher sollen zukünftig selbst erkennen können, ob die Aussagen zutreffend sind oder ob nur Greenwashing betrieben wird.
Irreführende Werbung war schon immer verboten. Für Unternehmen gibt es dennoch durch die Umsetzung der Richtlinie einiges zu beachten, um getroffene Aussagen über ein Produkt in Bezug auf die Nachhaltigkeit und sonstige ökologische Eigenschaften nicht „geschönt“, „missverständlich“ oder „irreführend“ darzustellen und somit Greenwashing zu betreiben. Neben dem Greenwashing ist auch Social Washing unzulässig. Dies bezieht sich zum Beispiel auf Arbeitsbedingungen, Menschenrechte, Gleichbehandlung sowie sozialpolitisches Engagement.
Wichtige Inhalte der Richtlinie:
  • Verbot von Umweltaussagen zum gesamten Produkt, obwohl sich diese nur auf bestimmte Bestandteile beziehen.
  • Produktkennzeichnungen sollen klarer und vertrauenswürdiger werden, beispielsweise müssen allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“ oder „biologisch abbaubar“ auch nachgewiesen werden können.
  • Zu den wesentlichen Merkmalen eines Produktes sollen unter anderem ökologische und soziale Auswirkungen aufgenommen werden.
  • Nachhaltigkeitssiegel ohne Zertifizierung werden verboten.
  • Strengere Vorgaben für Werbung mit künftigen Umweltaussagen wie: „Wir sind klimaneutral bis 2025“ – dies muss auch messbar sein.
  • Verbot von Behauptungen, dass ein Produkt aufgrund von Emissionsausgleichssystemen neutrale, reduzierte oder positive Auswirkungen auf die Umwelt hat.
  • Hersteller und Verbraucher sollen sich stärker auf die Langlebigkeit von Waren konzentrieren. In Zukunft müssen die Garantieinformationen sichtbarer werden, und es wird ein neues, einheitliches Etikett geschaffen, um Waren mit verlängerter Garantiezeit stärker in den Vordergrund zu stellen.
Unternehmen, die gegen die neuen gesetzlichen Regelungen verstoßen, müssen mit einer Geldstrafe von mindestens vier Prozent ihres Jahresumsatzes rechnen.
Den Richtlinientext finden Sie hier: Richtlinie - EU - 2024/825 - DE - EUR-Lex (europa.eu)
Eine weitere Richtlinie zum Thema Greenwashing, die sogenannte Green Claims-Richtlinie, befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren. Die Verhandlungen im Rat sowie die darauffolgenden Verhandlungen werden erst nach der Europawahl im Juni 2024 stattfinden.
Rainer Lotis
Bereich: Unternehmen und Standort
Themen: Vertragsrecht, IT-Recht, Wettbewerbsrecht