DIHK

Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM): DIHK bewirkt Fristverlängerung

Der Carbon Border Adjustment Mechanism bringt seit dem 1. Oktober 2023 neue Pflichten für große Teile der deutschen Industrie mit sich. Werden Aluminium, Eisen, Stahl, Düngemittel, Strom, Wasserstoff oder Zement aus Nicht-EU Ländern importiert, werden zukünftig Meldungen in Form von CBAM-Berichten und der Erwerb von CBAM-Zertifikaten zur Pflicht.
30. Januar 2024
Als Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) stehen wir in direktem Kontakt mit der für CBAM zuständigen Generaldirektion Zoll der Europäischen Kommission und haben uns dafür eingesetzt, CBAM-Berichte auch nach dem 31. Januar 2024 einreichen zu können.
Die Generaldirektion Zoll hat nun unter anderem über die Möglichkeit zur verspäteten Einreichung des ersten CBAM-Berichts um 30 Tage informiert.
Detaillierte Informationen finden Sie auch auf der Übersichtsseite zum Carbon Border Adjustment (CBAM).
Axel Scheer
Teamleiter
Bereich: Unternehmen und Standort
Themen: Team International
Christine Haux
Bereich: Unternehmen und Standort
Themen: Export, Import, Zoll, Exportkontrolle
Jovana Stojkoski
Bereich: Unternehmen und Standort
Themen: Enterprise Europe Network, Export, Import