07.01.2025

Sächsische Förderrichtlinie Energie und Klima

Im Rahmen der Förderrichtlinie Energie und Klima (FRL EuK/2023) ist das Modul 3 „Maßnahmen zur Entwicklung intelligenter Energiesysteme, Netze und Speichersysteme auf lokaler Ebene“ jetzt abrufbar.
Gefördert werden können unter anderem investive Maßnahmen:
  • zur intelligenten Anbindung von bestehenden Anlagen, Prozessen und Gebäuden in vernetzte Energie- und Speichersysteme sowie zur Sektorenkopplung
  • in Wärme- und Kältenetzen und zur Entwicklung und Optimierung von Anlagen und Prozessen in diesen Netzen
  • in Stromnetze zur Einbindung von erneuerbaren Energien, zur Vernetzung sowie zur Einbindung der zeitlichen Entkopplung von Energiebedarf und Energiebereitstellung
  • in Infrastruktur und Anlagen zur Herstellung, Einspeisung, Verteilung, Transport und Verwendung von Biogas und von Wasserstoff aus erneuerbarer Energie
Darüber hinaus in diesem Zusammenhang nicht-investive Maßnahmen sowie Komplexvorhaben oder investive Modellvorhaben.
Begünstigte sind zum Beispiel:
  • Kommunen
  • gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen
  • Vereine
Die Zuwendungsvoraussetzungen sind abhängig von den jeweiligen Maßnahmen und erfordern beispielsweise die Steigerung des Digitalisierungsgrades oder eine Verringerung der Treibhausgas-Emissionen bzw. Steigerung der Energieeffizienz. Darüber hinaus sind entsprechende Nachweise zu erbringen.
Der Freistaat Sachsen gewährt Zuwendungen im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines Zuschusses auf Basis der als förderfähig anerkannten Projektausgaben.
Die Fördersätze liegen je nach Fördergegenstand zwischen 75 und 80 Prozent.
Ausführliche Informationen finden Sie hier.